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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

11. Internationale Polizeikooperation

verfasst von : Johann Wagner

Erschienen in: Grenzmanagement im Wandel

Verlag: Springer International Publishing

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Zusammenfassung

Es ist sicherlich verständlich, wenn Staaten im Vergleich zur enormen Flexibilität grenzüberschreitender OK-Gruppen als passiv und langsam wahrgenommen werden.

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Fußnoten
1
Gehl [18], S. 85.
 
2
Europäische Kommission, SPOC [11, 29].
 
3
Ebd.
Stabilitätspakt-Länder−Thema III−Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität DT\441998EN.doc PE 302.064. Die Stabilitätspakt-Initiative zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (SPOC) wurde entwickelt, um die regionalen Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Übereinstimmung mit international anerkannten Standards zu stärken.
 
4
Regionaler Kooperationsrat [24].
 
5
Ratsbeschluss [8].
Auf seiner Tagung in Tampere am 15. und 16. Oktober 1999 beschloss der Europäische Rat, ein Netzwerk nationaler Polizeiausbildungsinstitute zu schaffen. Der Ratsbeschluss zur Gründung des Europäischen Polizeicolleges (CEPOL) geht auf diesen Beschluss zurück. Sein Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Polizeischulen zu intensivieren, um einen gemeinsamen Ansatz bei der Bewältigung der großen Probleme im Kampf gegen die Kriminalität, der Verhütung von Straftaten und der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zu fördern. Dieser Beschluss wurde zweimal geändert: Entscheidung 2004/566/JAI verleiht CEPOL Rechtspersönlichkeit, und Entscheidung 2004/567/JAI nimmt einige Änderungen auf institutioneller Ebene vor.
 
6
Konvention über die Polizeikooperation in Südosteuropa [5]. Artikel 1−Geltungsbereich der Konvention Die Vertragsparteien verstärken ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bekämpfung von Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und/oder Ordnung sowie im Hinblick auf die Verhütung, Aufdeckung und polizeiliche Ermittlung von Straftaten. Dies geschieht nach nationalem Recht, sofern in dieser Konvention nicht anders angegeben.
 
7
SEPCA [25].
 
8
SELEC [28]. SELEC soll den Mitgliedstaaten Unterstützung bieten und die Koordination bei der Verhinderung und Bekämpfung von Kriminalität, einschließlich schwerer und organisierter Kriminalität, verbessern, wenn diese Kriminalität einen grenzüberschreitenden Aspekt aufweist oder aufweisen zu scheint. SELEC hat seinen Sitz in Bukarest, Rumänien.
 
9
SEEPAG [26]. SEEPAG ist ein internationaler Mechanismus der justiziellen Zusammenarbeit, der von den Ländern der SEE-Region gegründet wurde, um die justizielle Zusammenarbeit bei bedeutenden grenzüberschreitenden Kriminalitätsuntersuchungen und -fällen zu erleichtern. Diese Initiative erkennt an, dass die Strategie zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowohl eine regionale als auch eine nationale Dimension haben muss.
 
10
SECI [27].
 
11
SELEC [28].
 
12
SECI [21]. SECI-Mitgliedstaaten sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Griechenland, Ungarn, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Slowenien, Serbien und Türkei.
 
13
Anmerkung des Autors: Länder mit Beobachterstatus sind: Belgien, Deutschland, Georgien, Großbritannien mit Nordirland, Israel, Japan, die Niederlande, Österreich, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und Ukraine.
 
14
SELEC [28].
 
15
WCO [34].
 
16
Europäische Union [10].
 
17
UNODC [31].
 
18
Vereinte Nationen [32].
 
19
SELEC [28].
 
20
Ebd. Organisationsstruktur. Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p150/​Organizational_​Chart Zugriff am 16. Januar 2017.
 
21
Ebd. Europäisches Zentrum für Strafverfolgung [4]: Artikel 1 – Gründung.
Die Mitgliedstaaten gründen hiermit das Südosteuropäische Zentrum für Strafverfolgung (im Folgenden als SELEC bezeichnet), um als Rahmen für die Zusammenarbeit ihrer zuständigen Behörden zu dienen, um die Ziele von SELEC zu erfüllen, S. 3. https://​www.​selec.​org/​p521/​Convention+of+th​e+Southeast+Euro​pean+Law+Enforce​ment+Center+(SELEC). Zugriff am 16. Januar 2017.
 
22
Ebd. SELEC-Operationstätigkeiten – Task Forces. Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​m115/​Operational_​Activities (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
23
Ebd. SELEC−Anti-Drogenhandel-Arbeitsgruppe wurde im Jahr 2000 gegründet; Koordinator ist Bulgarien. Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p259/​Anti_​Drugs_​Trafficking_​Task_​Force (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
24
Ebd. SELEC−Arbeitsgruppe Mirage zur Bekämpfung des Menschenhandels und der illegalen Migration wurde im Jahr 2000 gegründet; Koordinator ist Rumänien. Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p280/​Task_​Force_​on_​Human_​Trafficking_​and_​Migrant_​Smuggling (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
25
Ebd. SELEC−Arbeitsgruppe für Finanz- und Computerkriminalität wurde im Jahr 2001 gegründet; Koordinator ist fYROM, Untergruppen: Kreditkartenbetrug (Rumänien), Cyberkriminalität (Rumänien), Geldwäsche (Moldawien), geistiges Eigentum (Bulgarien), Falschgeld (fYROM). Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p261/​Financial_​and_​Computer_​Crime_​Task_​Force (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
26
Ebd. SELEC−Arbeitsgruppe gegen Betrug und Schmuggel wurde im Jahr 2003 gegründet; Koordinatoren sind Albanien und Kroatien. Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p260/​Anti_​Fraud_​and_​Anti_​Smuggling_​Task_​Force (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
27
Ebd. SELEC−Arbeitsgruppe für gestohlene Fahrzeuge wurde im Jahr 2002 gegründet; Koordinator ist Ungarn. Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p262/​Task_​Force_​on_​Stolen_​Vehicles (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
28
Ebd. SELEC−Anti-Terrorismus-Arbeitsgruppe wurde im Jahr 2003 gegründet; Hauptkoordinator ist die Türkei, Untergruppen: Handel mit SALW (Albanien); Handel mit Massenvernichtungswaffen (Rumänien); Terroristische Gruppen (Türkei). Verfügbar unter: https://​www.​selec.​org/​p263/​Anti_​Terrorism_​Task_​Force (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
29
Kriminalpolizeilicher Dienst Österreich (2017): ILECUs – Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Good Governance in Südosteuropa durch weitere Förderung der Internationalen Koordinierungseinheiten für Strafverfolgung, die den grenzüberschreitenden organisierten Verbrechen entgegenwirken. ILECU-Länder sind: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Österreich. Verfügbar unter: https://​bim.​lbg.​ac.​at/​en/​ilecus-strengthening-rule-law-and-good-governance-south-east-europe-further-promoting-international-law-enforcement-coordination-units-which-combat (Zugriff am 16. Januar 2017).
Schweizer Regionales Kooperationsprogramm [30].
BKA [1]. Das ILECUs I-Projekt, das zunächst von der EU finanziert wurde, wird im Rahmen einer Teilkomponente des folgenden EU-Projekts, DET – (Drogen Wirtschaftlicher Terrorismus) ILECU II unter der Leitung des österreichischen Bundeskriminalamts weiterentwickelt.
 
30
BKA [1]. Jörg Ziercke Präsident jetzt im Ruhestand (2004–2014). Verfügbar unter: https://​www.​bka.​de/​DE/​Presse/​Listenseite_​Pressemitteilung​en/​2012/​Presse2012/​121212_​Abschluss_​Projekt-DET-ILECU-II.​html (Zugriff am 16. Januar 2017).
 
31
Ebd.
 
32
Bundespolizei [13].
 
33
Ebd. Bundespolizei [13].
 
34
Berlin.de [2].
 
35
Bundesministerium des Innern [14].
 
36
Bundespolizeipräsidium [15].
 
37
Ebd.
 
38
Bundesministerium des Innern [14].
 
39
Ratsbeschluss [6].
 
40
Rat der EU 6077/10/11 REV 10 [7]. Vor jeglicher Verarbeitung personenbezogener Daten und der Bewertung der Umsetzung von Kap. 2 Bestimmungen müssen die Mitgliedstaaten das Datenschutzniveau garantieren und alle von Kap. 6 des Ratsbeschlusses 2008/615/JHA geforderten Standards und Verfahren einhalten. Zu diesem Zweck müssen sie den in Dokument 6661/1/09 REV 1 ADD 1 REV 1 CRIMORG 25 ENFOPOL 39 enthaltenen Fragebogen ausfüllen und an […] senden.
 
41
Bundesministerium des Innern [14].
Prüm-Vertragsunterzeichnerstaaten sind Österreich, Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Spanien und die Niederlande. Dem Abkommen sind bisher Finnland, Ungarn, Norwegen und Slowenien beigetreten. Die folgenden Staaten haben ihre Absicht bekundet, dem Prüm-Vertrag beizutreten, nämlich Bulgarien, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien und Schweden.
 
42
Ratsbeschluss [6].
 
43
Bundesministerium des Innern [14].
 
44
Ebd.
 
45
Das Schengen-Besitzstand – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen Amtsblatt L 239, 22/09/2000 S. 0019–0062.
Die Verfolgung auf frischer Tat ist die Verfolgung eines flüchtenden Verdächtigen, Verurteilten oder einer Person, die auf frischer Tat ertappt wurde, durch Polizeibeamte über nationale Grenzen hinweg.[…] Die Verfolgung in den Vertragsstaaten des Schengen-Übereinkommens ist in Artikel 40 geregelt, wonach Beamte einer der Vertragsparteien, die im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung in ihrem Land eine Person überwachen, von der angenommen wird, dass sie an einer auslieferungsfähigen Straftat beteiligt war, befugt sein sollen, ihre Überwachung im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei fortzusetzen, wenn diese grenzüberschreitende Überwachung aufgrund eines im Voraus gestellten Rechtshilfeersuchens genehmigt hat. An die Genehmigung können Bedingungen geknüpft werden. Nur im Falle einer besonders schweren Straftat, die in Artikel 40 (7) aufgeführt ist, kann eine grenzüberschreitende Überwachung ohne besondere vorherige Zustimmung durchgeführt werden. Art. 41 des Schengen-Übereinkommens regelt, dass […] Beamte einer der Vertragsparteien, die in ihrem Land eine Person verfolgen, die auf frischer Tat beim Begehen oder bei der Beteiligung an einer der in Absatz 4 genannten Straftaten ertappt wurde, befugt sein sollen, die Verfolgung im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei ohne deren vorherige Genehmigung fortzusetzen, wenn es aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Situation nicht möglich ist, die zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei vor dem Betreten dieses Hoheitsgebiets durch eines der in Artikel 44 vorgesehenen Mittel zu benachrichtigen oder wenn diese Behörden nicht rechtzeitig am Ort eintreffen können, um die Verfolgung zu übernehmen.
 
46
Ebd.
 
47
Ebd.
Artikel 73 (1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit ihren Verfassungen und ihren nationalen Rechtssystemen Maßnahmen zu ergreifen, um kontrollierte Lieferungen im Zusammenhang mit dem illegalen Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zuzulassen.
United Nations Convention [33].
Artikel 2−Verwendung von Begriffen.
„Kontrollierte Lieferung“ bezeichnet die Technik, bei der illegale oder verdächtige Sendungen mit Wissen und unter Aufsicht der zuständigen Behörden eines oder mehrerer Staaten aus, durch oder in das Hoheitsgebiet dieser Staaten gelangen, um eine Straftat zu untersuchen und die an der Begehung der Straftat beteiligten Personen zu identifizieren.
 
48
Bundesministerium des Innern [14].
 
49
Polizei Baden Württemberg [23].
 
50
Anmerkung des Autors: 24/7 steht für 24 Stunden und 7 Tage die Woche, also permanent. Ein sogenanntes „Drei-Schicht-System“ besteht aus Früh-, Spät- und Nachtschicht.
 
51
Bundesministerium des Innern [14].
 
52
Landespolizeidirektion [20].
 
53
Zentraleuropäische Polizeiakademie [3].
 
54
Ebd.
 
55
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Rahmen der Zentraleuropäischen Polizeiakademie [19] zwischen dem Bundesministerium für Inneres der Republik Österreich, dem Innenministerium der Tschechischen Republik, dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland, dem Innenministerium der Republik Ungarn, dem Ministerium für Inneres und Verwaltung der Republik Polen, dem Innenministerium der Slowakischen Republik, dem Innenministerium der Republik Slowenien und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
 
56
Bundesministerium des Innern [14].
Anmerkung des Autors: Die sogenannte Vorverlagerungsstrategie basiert auf dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch im Jahr 1980 und auf dem Nationalen Betäubungsmittelkontrollplan der Bundesregierung von 1990. Im Laufe der Zeit wurden die Bereiche OC und Terrorismus in die Strategie einbezogen.
 
57
Frontex [17].
 
58
Bundesministerium für Bildung und Forschung [16].
 
59
Schengen-Besitzstand−Übereinkommen zur Durchführung des Schengen-Abkommens vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen Amtsblatt L 239, 22/09/2000 S. 0019–0062. Titel IV−Das Schengen-Informationssystem (SIS).
 
60
Anmerkung des Autors: Weitere Einzelheiten finden Sie unter Punkt 8.​7.
 
61
Beschluss des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (2009/371/JHA). Die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol) wurde im Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 vereinbart und im Übereinkommen auf der Grundlage von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) geregelt.
 
62
Rat der EU [7]. Vor jeglicher Verarbeitung personenbezogener Daten und der Bewertung der Umsetzung von Kap. 2 Bestimmungen müssen die Mitgliedstaaten das Datenschutzniveau garantieren und alle von Kap. 6 des Ratsbeschlusses 2008/615/JHA geforderten Standards und Verfahren einhalten.
 
63
Die Charta der Vereinten Nationen wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco am Ende der Konferenz der Vereinten Nationen über Internationale Organisation unterzeichnet und trat am 24. Oktober 1945 in Kraft. Die Satzung des Internationalen Gerichtshofs ist integraler Bestandteil der Charta.
 
64
Wiener Konvention [5].
 
65
OSZE [22].
 
67
DHPol [9].
 
68
Bundesministerium des Innern [14].
Anmerkung des Autors: Die sogenannte Vorverlagerungsstrategie basiert auf dem Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch im Jahr 1980 und auf dem Nationalen Betäubungsmittelkontrollplan der Bundesregierung von 1990. Im Laufe der Zeit wurden die Bereiche OC und Terrorismus in die Strategie einbezogen.
 
Literatur
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Zurück zum Zitat BKA (2012) Completion of the international police project DET-ILECUs II in Berlin BKA (2012) Completion of the international police project DET-ILECUs II in Berlin
4.
Zurück zum Zitat Convention of the Southeast European Law Enforcement Centre (2009) Convention of the Southeast European Law Enforcement Centre (2009)
6.
Zurück zum Zitat Council Decision 2008/615/JHA of 23rd June (2008) on the stepping up of cross-border cooperation, particularly in combating terrorism and cross-border crime (‚Prüm Decision‘) Council Decision 2008/615/JHA of 23rd June (2008) on the stepping up of cross-border cooperation, particularly in combating terrorism and cross-border crime (‚Prüm Decision‘)
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Zurück zum Zitat Council of the EU 6077/10/11 REV 10 (2011) Working Group on Information Exchange and Data Protection (DAPIX). Data protection requirements Council of the EU 6077/10/11 REV 10 (2011) Working Group on Information Exchange and Data Protection (DAPIX). Data protection requirements
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Zurück zum Zitat Council Decision of 22nd December (2000) establishing a European Police College [Official Journal L 336 of 30.12.2000], amended by Decisions 2004/566/JAI and Decision 2004/567/JAI Council Decision of 22nd December (2000) establishing a European Police College [Official Journal L 336 of 30.12.2000], amended by Decisions 2004/566/JAI and Decision 2004/567/JAI
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Zurück zum Zitat European Commission (2005) Council Decision on the appointment of the special coordinator of the stability pact for South-Eastern Europe COM(2005) 595 final European Commission (2005) Council Decision on the appointment of the special coordinator of the stability pact for South-Eastern Europe COM(2005) 595 final
12.
Zurück zum Zitat European Commission (2013) Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee of the regions establishing a European Law Enforcement Training Scheme European Commission (2013) Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee of the regions establishing a European Law Enforcement Training Scheme
18.
Zurück zum Zitat Gehl G (2006) Europa im Griff der organisierten Kriminalität? Gehl G (2006) Europa im Griff der organisierten Kriminalität?
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Zurück zum Zitat Joint Declaration on cooperation within the framework of the Central European Police Academy (2001) between Austria, the Czech Republic, Germany, Hungary, Poland, Slovakia, Slovenia, and Switzerland Joint Declaration on cooperation within the framework of the Central European Police Academy (2001) between Austria, the Czech Republic, Germany, Hungary, Poland, Slovakia, Slovenia, and Switzerland
22.
Zurück zum Zitat OSCE, Ministerial Council, „Border Security and Management Concept (2005) – Framework for Co-operation by the OSCE Participating States,“ 13th Meeting of the Ministerial Council, Ljubljana, December 2005, MC.DOC/2/05 OSCE, Ministerial Council, „Border Security and Management Concept (2005) – Framework for Co-operation by the OSCE Participating States,“ 13th Meeting of the Ministerial Council, Ljubljana, December 2005, MC.DOC/2/05
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Zurück zum Zitat Regional Cooperation Council (2014) The RCC promotes mutual cooperation and European and Euro–Atlantic integration of South–East Europe. https://www.rcc.int/. Zugegriffen: 15 Jan. 2017 Regional Cooperation Council (2014) The RCC promotes mutual cooperation and European and Euro–Atlantic integration of South–East Europe. https://​www.​rcc.​int/​. Zugegriffen: 15 Jan. 2017
33.
Zurück zum Zitat United Nations Convention against transnational organised crime and the protocols thereto (2004) Adopted by the UN General Assembly Resolution 55/25 on 15th November 2000 – United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) United Nations Convention against transnational organised crime and the protocols thereto (2004) Adopted by the UN General Assembly Resolution 55/25 on 15th November 2000 – United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)
Metadaten
Titel
Internationale Polizeikooperation
verfasst von
Johann Wagner
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-031-35096-2_11

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