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2023 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Transnationale Organisierte Kriminalität (TOC)

verfasst von : Johann Wagner

Erschienen in: Grenzmanagement im Wandel

Verlag: Springer International Publishing

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Zusammenfassung

Organisierte Formen von Kriminalität sind in fast allen Ländern der Welt zu finden und sind aus Sicht der Kriminellen äußerst lukrative Branchen mit einem geschätzten Umsatz von etwa einer Billion US-$ jährlich. Laut den Wirtschaftsberichten von 2012 erzielten allein die süditalienischen Syndikate einen Umsatz von etwa 140 Mrd. €, und das trotz der negativen Auswirkungen von Wirtschafts- und Finanzkrisen.

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Fußnoten
1
ntv.de, Rubrik Wirtschaft (2012): Organisierte Kriminalität boomt—Mafia ist die größte Bank in Italien. Verfügbar unter: https://​www.​n-tv.​de/​wirtschaft/​Mafia-ist-groesste-Bank-Italiens-article5179561.​html. Zugegriffen: 15 Nov 2016).
 
2
Europol [5].
 
3
Springer Gabler Verlag [4].
 
4
Kaiser, Günther (1996): Kriminologie. Um die organisierte Kriminalität zu erfassen, hat das BKA ein umfassendes System von Indikatoren entwickelt, das die Beschreibungselemente der Planung, Vorbereitung und Durchführung der kriminellen Handlungen sowie die Ausbeutung der Beute deutlich hervorhebt. Die folgenden Indikatoren weisen auf die Formen der organisierten Kriminalität hin: […] eine langfristige Konsolidierung einer Vielzahl von Personen als gewinnorientierte Solidarität von Interessen, mit einem hohen Grad an Austauschbarkeit ihrer Mitglieder und systematischer Abschottung nach außen […]. S. 410.
Schwind, Hans Dieter (2010): Kriminologie – Eine praxisorientierte Einführung mit praktischen Beispielen. […] die totale Abschottung nach außen (Schweigen gegenüber Strafverfolgungsbehörden) […]. S. 624.
 
5
Soine und Gehl (Hg.) [12, S. 9].
 
6
Eurostat [6].
 
7
Anmerkung des Autors: In diesem Fall sollte Regulierung als Instrument zur Überwachung und gleichzeitigen Unterdrückung der Gesellschaft durch normative Zwänge verstanden werden.
 
8
Southwell [13, S. 9].
 
9
Ebd. Blair [1].
 
10
Thurich, Eckart (2011): pocket politik. Demokratie in Deutschland (Überarbeitete Ausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011). Freiheitliche und demokratische Ordnung – die Bezeichnung für die höchsten Grundwerte der Demokratie in Deutschland. „Die Verfassung verwendet zweimal den Begriff einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung [Art. 18, Art. 21 (2) GG]. Damit ist die demokratische Ordnung in Deutschland gemeint, in der demokratische Grundsätze [Art. 20 GG] und höchste Grundwerte gelten, die unverletzlich sind. Vor allem die Würde des einzelnen Menschen [Art. 1 GG]. In der deutschen Demokratie herrschen Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Diktatur ist ausgeschlossen. In regelmäßigen allgemeinen Wahlen bestimmt das Volk selbst, wer es regieren soll. Es hat die Wahl zwischen konkurrierenden Parteien. Wer die Mehrheit der Wähler erhält, wird dann regieren - aber nur für eine bestimmte Zeit. Denn Demokratie ist nur Herrschaft auf Zeit. Eine Partei, die einmal am Ruder ist, muss auch wieder abgelöst werden können.“ Verfügbar unter: https://​www.​bpb.​de/​nachschlagen/​lexika/​pocket-politik/​16414/​freiheitliche-demokratische-grundordnung. Zugegriffen: 15 Nov. 2016.
 
11
Soine und Gehl (Hg.) [12, S. 13].
 
12
Southwell [13, S. 8].
 
13
Ebd.
 
14
Ebd. Rückblickende Zusammenfassung.
„Über lange Zeiträume hinweg übten selbsternannte und nicht staatlich legitimierte Strukturen Machtbeziehungen auf die Gesellschaft aus, fast wie bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Im 19. Jahrhundert übernahmen Großgrundbesitzer diese Rolle und statteten ihre Arbeiter mit Waffen aus, um ihre Interessen zu schützen und der Not und dem konkurrierenden Aufbegehren gewaltsam entgegenzuwirken. Diese bewaffneten Männer lernten dann sehr schnell, die ihnen gegebene Macht auszunutzen, um ihre Opfer zu erpressen und finanziellen Profit daraus zu schlagen. Der entscheidende Schritt zur Mafia wurde bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vollzogen, da die damals zuständige italienische Zentralregierung nicht in der Lage war, eine effektive staatliche Kontrolle über Sizilien durchzusetzen. Die Großgrundbesitzer und ihre bewaffneten Untergebenen gewannen so immer mehr Einfluss und Kontrolle in der Region, Gesellschaft und Strukturen wie Kirche, Regierung und Zeitungsverlage. So entstand die Organisation der Mafia als Teil dieses Entwicklungsprozesses, wie sie heute in weiten Teilen bekannt ist. Dennoch lässt sich eine klare Definition des Begriffs Mafia nicht so einfach ableiten, da es durchaus unterschiedliche Beschreibungsansätze gibt“.
 
15
Bossert, Oliver (2006): Cosa Nostra–Die Geschichte der Mafia. Verfügbar unter: https://​www.​krimlex.​de/​artikel.​php?​BUCHSTABE=​M&​KL_​ID=​118. Zugegriffen: 15 Nov 2016.
 
16
Runciman, Stevenson (1976): Universal-Lexikon – Aufstand der Bürger von Palermo gegen die Herrschaft von Karl I. von Neapel-Sizilien (aus dem Haus Anjou), der am Ostermontag 1282 in die Vesper ausbrach und sich über ganz Sizilien ausbreitete. Verfügbar unter: https://www.universal_lexikon.deacademic.com/301913/Sizilianische_Vesper. Zugegriffen: 15. Nov 2016.
 
17
Schüler-Wahrig (2008): Fremdwörterbuch, verwandte Wörter. S. 228.
 
18
Southwell [13, S. 12].
 
19
Southwell, David (2007): Die Geschichte des Organisierten Verbrechens. Diebe im Gesetz – Russisch: вopы в зaкoнe – wory w sakone. S. 146.
 
20
Southwell [13].
„Ya-Ku-Za“ ist ursprünglich ein dialektischer Begriff für die Zahlenkombination 8-9-3, eine Zahlenreihe aus einem japanischen Kartenspiel, das Inbegriff der Wertlosigkeit ist. Es ist also zu verstehen, dass die Yakuza sich stolz als die ‘Wertlosen’ der Gesellschaft betrachten und Menschen aufnehmen, die aus der japanischen Gesellschaft verstoßen wurden. Charakteristisch für die Yakuza sind umfangreiche Tätowierungen, sowie häufig fehlende Fingerspitzen, welche Yakuza Mitglieder sich bei Fehlverhalten selbst abtrennen müssen. Je mehr Finger fehlen, desto mehr Vergehen wurden intern verurteilt. S. 90.
 
21
Ebd. S. 92.
 
22
Gehl, Günter (2006): Europa im Griff der Organisierten Kriminalität? Beispiele sind die sizilianische Mafia, die neapolitanische Camorra, die Ndrangheta, die amerikanische Cosa Nostra, die chinesischen Triaden wie Kung Lock, Wo Hop To, Sun Yee On, 14K. S. 9.
 
23
Jäger, Thomas (2013): Transnationale Organisierte Kriminalität. Verfügbar unter: https://​www.​bpb.​de/​apuz/​168912/​transnationale-organisierte-kriminalitaet?​p=​all. Zugegriffen: 15 Nov 2016.
 
24
Ebd.
 
25
Mätzler, Armin (1968): Wehret den Anfängen–aber wie? Ein Kapitel organisierter Kriminalität in der Bundesrepublik Deutschland, Kriminalistik 1968. S. 405.
 
26
Luczak, Anna (2004): Organisierte Kriminalität im internationalen Kontext. S. 188.
 
27
Kerner, Hans-Jürgen (1973): Professionelles und organisiertes Verbrechen. Versuch einer Bestandsaufnahme und Bericht über neuere Entwicklungstendenzen in der Bundesrepublik Deutschland und in den Niederlanden.
 
28
Luczak, Anna (2004): Organisierte Kriminalität im internationalen Kontext. S. 188.
 
29
Jansen, Hans-Peter/Bund Deutscher Kriminalbeamter (Hg) (1975): Zentrale Ermittlungsdienststellen als organisatorische Voraussetzung für die wirksame Bekämpfung krimineller Gruppen. S. 71–83.
 
30
Luczak, Anna (2004): Organisierte Kriminalität im internationalen Kontext. S. 190.
 
31
Von Lampe, Klaus (2013): Was ist organisierte Kriminalität? Aus Politik und Zeitgeschichte 63. Jahrgang, 38–39/2013. S. 3.
 
32
Artikel 129 des Strafgesetzbuches (StGB) – Bildung krimineller Vereinigungen. Abschnitt 7 – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Verfügbar unter: https://​dejure.​org/​gesetze/​StGB/​129.​html. Zugegriffen: 15 Nov 2016.
 
33
Bundesgerichtshof (2001): BGH GSSt 1/00, Beschluss v. 22.03.2001, HRRS-Datenbank, Rn. X.
(Bundesgerichtshof (2001): BGH GSSt 1/00, Entscheidung vom 22. März 2001, HRRS-Datenbank, Rn. X.).
 
34
Federal Bureau of Investigation (2016): Definition „organisierte Kriminalität“. Verfügbar unter: https://​www.​fbi.​gov/​about-us/​investigate/​organizedcrime/​glossary. Zugegriffen: 16 Nov 2016).
 
35
Von Lampe, Klaus (2013): Was ist organisierte Kriminalität? Aus Politik und Zeitgeschichte 63. Jahrgang, 38–39/2013.
 
36
Isak, Redi (2011): Der Kanun in Albanien – Gewohnheitsrecht im modernen Staat? Diplomarbeit eingereicht an der Universität Wien: Der Kanun in Albanien – Gewohnheitsrecht im modernen Staat? S. 37–39. Verfügbar unter: https://​www.​design.​kyushu-u.​ac.​jp/​~hoken/​Kazuhiko/​2011DerKanun.​pdf. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
37
EUR-Lex (2013): Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. Verschärfung des Kampfes gegen Zigarettenschmuggel und andere Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie. Verfügbar unter: https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​EN/​TXT/​?​uri=​CELEX:​52013DC0324. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
38
Meinrado, Robbiani (2000): Anfrage an den Schweizer Nationalrat bezüglich internationalen Zigarettenschmuggels in Verbindung mit OK. Begründung: “[…] Es trifft zu, dass der Zigarettenschmuggel in der Schweiz andererseits keine Voraussetzungen für Rechtshilfe in Strafsachen erfüllt. Diese wird jedoch stets gewährt, wenn das ausländische Verfahren einen Vertrag betrifft, der in der Schweiz als Steuerbetrug in fiskalischen Angelegenheiten qualifiziert wäre (Artikel 3 (3), zweiter Satz, des Bundesgesetzes über Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, IRSG, SR 351.1). Artikel 24 (1) der Verordnung über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSV, SR 351.11) definiert den Steuerbetrug als den Steuerbetrug im Sinne von Artikel 14 (2) des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR, SR 313.0). Die betrügerische Hinterziehung von Abgaben unter Verwendung von gefälschten oder falschen Dokumenten erfüllt den Tatbestand des Steuerbetrugs, für den Rechtshilfe gewährt werden kann. Im Falle von großem Zigarettenschmuggel, der der organisierten Kriminalität zuzurechnen ist, hat die Zollverwaltung stets Rechtshilfe leisten können.[…].” Verfügbar unter: https://​www.​parlament.​ch/​de/​ratsbetrieb/​suche-curia-vista/​geschaeft?​AffairId=​20003441. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
39
Justiz Online (2016): Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/–senatoren und der Innenminister/–senatoren der Länder über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität. Verfügbar unter: http://​www.​jvv.​nrw.​de/​anzeigeText.​jsp?​daten=​510&​daten2=​Vor,https://​www.​gesetze-im-internet.​de/​englisch_​stgb/​englisch_​stgb.​html#p1204. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
40
Deutsches Strafgesetzbuch Artikel 129 – Bildung krimineller Organisationen. Abschnitt 7—Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Verfügbar unter: https://​www.​gesetze-im-internet.​de/​englisch_​stgb/​englisch_​stgb.​html#p1204. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
41
Deutsche Strafprozessordnung (StPO), geändert durch die Bekanntmachung vom 7. April 1987 (Bundesgesetzblatt I, 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 2 (3) des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (Bundesgesetzblatt I, S. 10) wurde geändert. Die Übersetzung enthält die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. April 2014 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 410). Verfügbar unter: https://​www.​gesetze-im-internet.​de/​englisch_​stpo. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
42
Bundeskriminalamt-BKA Bundeskriminalamt (2015): Organisierte Kriminalität. Nationaler Lagebericht 2014, S. 11–17. Verfügbar unter: https://​www.​bka.​de/​SharedDocs/​Downloads/​DE/​Publikationen/​JahresberichteUn​dLagebilder/​OrganisierteKrim​inalitaet/​organisierteKrim​inalitaetBundesl​agebild2014.​html. Zugegriffen: 16 Nov 2016. Anmerkung des Autors: Die „Allgemeinen Indikatoren zur Erfassung von OK-Relevanten Sachverhalten“ sind in Anhang 10 aufgeführt.
 
43
Ebd.
 
44
BKA (2015): Organisierte Kriminalität. Nationale Übersicht der Lage im Jahr 2014, S. 13–17.
Anmerkung des Autors: Die Häufigkeit der in der PKS erfassten Fälle wird durch die Häufigkeit der jeweiligen Deliktsfelder bestimmt.
 
45
United Nations Convention against transnational organised crime ad the protocols thereto (2004): Angenommen von der UN-Generalversammlung Resolution 55/25 am 15. November 2000—United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC). Verfügbar unter: https://​www.​unodc.​org/​documents/​middleeastandnor​thafrica/​organised-crime/​UNITED_​NATIONS_​CONVENTION_​AGAINST_​TRANSNATIONAL_​ORGANIZED_​CRIME_​AND_​THE_​PROTOCOLS_​THERETO.​pdf. Zugegriffen: 16 Nov 2016.
 
46
Ebd.
Anmerkung des Autors: Die Palermo-Konvention wurde den Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf der politischen Konferenz in Palermo, Italien, vom 12. bis 15. Dezember 2000 vorgelegt und trat am 29. September 2003 in Kraft.
 
47
Ebd.
 
48
Anmerkung des Autors:
Deutsches Strafgesetzbuch, Abschnitt 12—Verbrechen und Vergehen
(1)
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind.
 
(2)
Vergehen sind rechtswidrige Taten, die mit einer geringeren Mindestfreiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.
 
(3)
Verschärfungen oder Milderungen, die sich aus den Bestimmungen des Allgemeinen Teils oder aus besonders schweren oder weniger schweren Fällen im Besonderen Teil ergeben, sind für diese Einteilung ohne Bedeutung.
 
 
49
Anmerkung des Autors: Der Rat Europas ist die führende Organisation für Menschenrechte in Europa, mit insgesamt 47 Mitgliedstaaten, von denen 28 auch Mitglieder der Europäischen Union sind. Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarates haben die Europäische Menschenrechtskonvention als Vertrag zum Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit unterzeichnet.
 
50
Rat Europas (2001): Empfehlung (2001) 11 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten betreffend Leitprinzipien im Kampf gegen das organisierte Verbrechen (angenommen vom Ministerkomitee am 19. September 2001 auf der 756. Sitzung der Ministerdelegierten).
 
51
Anmerkung des Autors: Deutsches Strafgesetzbuch, Abschnitt 12 – Verbrechen und Vergehen.
 
52
Rat Europas (2006): Ein Bericht des Europarates über Trends im Bereich der organisierten Kriminalität im Jahr 2005 ist nun öffentlich zugänglich.
Der Bericht liefert Fakten und Zahlen zu organisierten kriminellen Aktivitäten in Europa, von Drogenhandel über Menschenhandel, Cyberkriminalität und Geldwäsche. S. 21.
 
53
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2016/C 202/01). Artikel 67.
Die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (AFSJ) basiert auf den Tampere (1999-2004), Den Haag (2004–2009) und Stockholm (2010-2014) Programmen. Sie leitet sich aus Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ab, der den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ regelt.
 
54
Amtsblatt der Europäischen Union (2000): Gemäß Titel VI des Vertrags über die Europäische Union angenommene Rechtsakte, 2000/C 124/01. Die Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität: Eine Strategie der Europäischen Union für den Beginn des neuen Jahrtausends.
 
55
Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1628/96 und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3906/89 und (EWG) Nr. 1360/90 und der Beschlüsse 97/256/EG und 1999/311/EG.
 
56
Gemeinsame Maßnahme des Rates 98/245/JI vom 19. März 1998 zur Errichtung eines Programms für Austausch, Ausbildung und Zusammenarbeit für Personen, die für Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind (Falcone-Programm 1998–2002) [Amtsblatt L 99, 31.03.1998]. https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​?​uri=​URISERV:​l33044. Zugegriffen: 18 Nov 2016.
 
57
Hippokrates [7].
 
58
Grotius (1996–2000): Gemeinsame Maßnahme 96/636/JI vom 28. Oktober 1996, angenommen vom Rat auf der Grundlage von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union, über ein Programm zur Förderung und zum Austausch für Rechtspraktiker [Amtsblatt L 287 vom 08.11.1996]. Verfügbar unter: https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​?​uri=​URISERV:​l14014. Zugegriffen: 18 Nov 2016.
 
59
OISIN I (1997–2000) und OISIN II (2001–2002): Gemeinsame Maßnahme 97/12/JI vom 20. Dezember 1996, angenommen vom Rat auf der Grundlage von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union, zur Bereitstellung eines gemeinsamen Programms für den Austausch und die Ausbildung von sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden (Oisin) [Amtsblatt L 7, 10.01.1997]. Ziel ist die Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität durch Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, um ein besseres Verständnis und Kenntnis der Rechtssysteme und Strafverfolgungspraktiken in anderen Mitgliedstaaten sowie die Verbesserung der Fähigkeiten derjenigen, die in der Strafverfolgung tätig sind, zu gewährleisten. Verfügbar unter: https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​?​uri=​URISERV:​l33066. Zugegriffen: 18 Nov 2016.
 
60
STOP I (1996–2000) und STOP II (2001–2002): Gemeinsame Maßnahme 96/700/JI vom 29. November 1996, angenommen vom Rat gemäß Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union, zur Errichtung eines Anreiz- und Austauschprogramms für Personen, die für die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zuständig sind [Amtsblatt L 322, 12.12.1996]. Anreiz- und Austauschprogramm für Personen, die für die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zuständig sind (STOP). Verfügbar unter: https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​DE/​TXT/​?​uri=​URISERV:​l33015. Zugegriffen: 18 Nov 2016).
 
61
Anmerkung des Autors: Die Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (AFSJ) basiert auf den Programmen von Tampere (1999–04), Den Haag (2004–09) und Stockholm (2010–14). Es leitet sich aus Titel V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ab, der den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ regelt.
 
62
AGIS ((2002): Beschluss des Rates 2002/630/JI vom 22. Juli 2002 zur Festlegung eines Rahmenprogramms für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS) [Amtsblatt L 203 vom 01.08.2002]. Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Rahmenprogramms für die Kofinanzierung von Projekten, die von Trägern in den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern in den Bereichen Justiz und Inneres vorgelegt werden, und ermöglicht so einen koordinierten multidisziplinären Ansatz für die verschiedenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie der Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Europäischen Union. Verfügbar unter: https://​eur-lex.​europa.​eu/​legal-content/​EN/​TXT/​?​uri=​URISERV:​l33177. Zugegriffen: 18. Nov 2016.
 
63
Europäisches Parlament (2013): Richtlinie 2013/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates, S. 1–2. Verfügbar unter: https://​db.​eurocrim.​org/​db/​en/​doc/​1938.​pdf. Zugegriffen: 18 Nov 2016.
 
64
Europäische Union (2005): Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
KOM/2005/0006 endgültig—CNS 2005/0003. Artikel 1 (Definitionen) Der erste Absatz von Artikel 1 übernimmt teilweise die Definition von „krimineller Organisation“ aus dem ersten Absatz von Artikel 1 der Gemeinsamen Aktion 98/733/JI.
 
65
Europäischer Rat (2006): Freunde des Vorsitzes. Bericht der Freunde des Vorsitzes über konkrete Maßnahmen zur wirksamen Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit Ursprung im Westbalkan vom 13. Oktober 2004.
 
66
EUROPOL (2016): Ratsbeschluss vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (2009/371/JHA). Die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol) wurde im Vertrag über die Europäische Union vom 7. Februar 1992 vereinbart und in der auf Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union beruhenden Übereinkunft über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkunft) geregelt.
 
67
Europarat (2001): Empfehlung (2001) 11 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über Leitprinzipien im Kampf gegen das organisierte Verbrechen (angenommen vom Ministerkomitee am 19. September 2001 auf der 756. Sitzung der Ministerdelegierten).
 
68
Anmerkung des Autors: Deutsches Strafgesetzbuch, Abschnitt 12 - Verbrechen und Vergehen.
 
69
INTERPOL [8].
 
70
INTERPOL (2016): Aufschlüsselung der Finanzierung 2015. Für das Jahr 2015 beliefen sich die konsolidierten Budgeteinnahmen von INTERPOL auf 79,8 Mio. €, ohne Sachleistungen. Dies umfasst (a) ordentliches Budget – gesetzliche Beiträge der Mitgliedsländer: 52,8 Mio. €, (b) ordentliches Budget – sonstige Beiträge: 3,5 Mio. €, (c) Beiträge aus Treuhandfonds und Sonderkonten: 23,5 Mio €. Verfügbar unter: https://​www.​interpol.​int/​About-INTERPOL/​Funding. Zugegriffen: 19 Nov 2016.
 
71
Nesbitt, Paul/Von Lampe, Klaus (Hrsg.) (1993): Leiter der Organisierten Kriminalitätsgruppe, zit. in Bresler, Fenton, INTERPOL, London. S. 319.
 
72
Von Lampe, Klaus (2008): Organisierte Kriminalität in Europa: Konzeptionen und Realitäten. Assoziierter Professor am John Jay College of Criminal Justice in New York. Veröffentlicht in: Policing: A Journal of Policy and Practice, 2(1). S. 2.
 
73
Mayring [9].
 
74
Anmerkung des Autors: Die angedrohte Mindeststrafe für Mord nach Artikel 211 des deutschen Strafgesetzbuches ist lebenslang. In der Praxis wird der Täter nach 15 Jahren Haft aus der Haft entlassen, sofern keine anderen Gründe (zum Beispiel die Sicherung der Sicherheit) entgegenstehen. […] aus immateriellen Gründen ist somit ein zusätzliches Ausschlusskriterium der OC, da alle anderen Definitionen das Gewinnstreben als Qualifikationsmerkmal aufweisen.
 
75
Anmerkung des Autors: Einfluss ist die Fähigkeit oder Macht von Personen oder Dingen, eine zwingende Kraft auf oder Wirkung auf die Handlungen, das Verhalten, die Meinungen usw. anderer auszuüben.
 
76
Europäisches Parlament [10].
 
77
Europäischer Rat (2004): Das Haager Programm von 2005 bis 2009. Der Europäische Rat bekräftigt die Priorität, die er der Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beimisst, der auf eine zentrale Sorge der Völker der in der Union vereinten Staaten eingeht. Verfügbar unter: https://​ec.​europa.​eu/​home-affairs/​doc_​centre/​docs/​hague_​programme_​en.​pdf. Zugegriffen: 22 Nov 2016.
 
78
Europäischer Rat (2010): Das Stockholmer Programm von 2010 bis 2014. Der Europäische Rat hat im Stockholmer Programm - ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger, gemäß Artikel 68 AEUV, die strategischen Leitlinien für die legislativen und operativen Planungen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Justiz für den Zeitraum 2010–2014 festgelegt. Verfügbar unter: https://​www.​statewatch.​org/​news/​2010/​jun/​eu-jha-council-jun-10-stockholm-programme-action-plan-conclusions.​pdf. Zugegriffen: 22 Nov 2016.
 
79
Anmerkung des Autors: Deutschland verfügt über 16 Landespolizeidienststellen (Länderpolizeien), Bundespolizei und zusätzlich das BKA als eigenständige Polizeibehörde.
 
80
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (Bundesgesetzblatt [Bundesgesetzblatt] Teil I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. April 2014 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 410).
§ 100a—Bedingungen für die Überwachung von Telekommunikation
(1)
Telekommunikation kann auch ohne Wissen der betroffenen Personen abgehört und aufgezeichnet werden, wenn
1.
bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Person als Täter oder als Anstifter oder Gehilfe eine schwere Straftat im Sinne des Absatzes (2) begangen hat oder, in Fällen, in denen es eine strafrechtliche Haftung für den Versuch gibt, einen solchen Versuch unternommen oder eine solche Straftat durch Begehung einer Straftat vorbereitet hat; und
 
2.
die Straftat auch im Einzelfall von besonderer Schwere ist; und
 
3.
andere Mittel zur Aufklärung der Sachverhalte oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten wesentlich schwieriger wären oder keine Aussicht auf Erfolg böten. […].
 
 
 
81
Ebd.
§ 110a—Verdeckte Ermittler
(1)
Verdeckte Ermittler können zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen wurde
1.
im Bereich des illegalen Handels mit Drogen oder Waffen, der Fälschung von Geld oder amtlichen Stempeln;
 
2.
im Bereich der nationalen Sicherheit (§§ 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes);
 
3.
auf gewerblicher oder gewohnheitsmäßiger Basis; oder
 
4.
durch ein Mitglied einer Bande oder auf andere organisierte Weise.
Verdeckte Ermittler können auch zur Aufklärung von Verbrechen eingesetzt werden, bei denen bestimmte Tatsachen die Gefahr einer Wiederholung begründen. Ihr Einsatz ist nur zulässig, wenn andere Mittel zur Aufklärung der schweren Straftat keine Aussicht auf Erfolg böten oder wesentlich schwieriger wären. Verdeckte Ermittler können auch zur Aufklärung von Verbrechen eingesetzt werden, bei denen die besondere Bedeutung der Straftat die Operation notwendig macht und andere Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg bieten.
 
 
(2)
Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die Ermittlungen unter einer geänderten und dauerhaften Identität (Legende) durchführen, die ihnen verliehen wird. Sie können unter ihrer Legende an Rechtsgeschäften teilnehmen.
 
(3)
Wenn es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung einer Legende unerlässlich ist, können entsprechende Dokumente erstellt, geändert und verwendet werden.
 
 
82
Heinrich, Bernd/Reinbacher, Tobias (2010): Begriffliche Unterscheidungen zwischen Polizeibeamten und Ermittlern, die im Untergrund arbeiten:
1.
Verdeckte Ermittler (Verdeckter Ermittler – VE) sollen Beamte der Polizei sein, die Ermittlungen unter einer geänderten und dauerhaften Identität (Legende) durchführen, die ihnen verliehen wird. Strafprozessordnung, Abschnitt 110a – Verdeckte Ermittler.
 
2.
Nicht öffentlich ermittelnde Polizeibeamte (Nicht öffentlich ermittelnde Polizeibeamte – NOEP): Polizeibeamte, die ohne dauerhaft unter einer Legende aufzutreten, verdeckt ermitteln und kurzzeitig in eine andere Rolle schlüpfen, z. B. fiktiver Kauf von Drogen.
 
3.
Vertrauliche Informanten (V-Leute): Personen, die bereit sind, im Rahmen der Ermittlung von Straftaten den Strafverfolgungsbehörden vertraulich zur Seite zu stehen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.
 
4.
Informanten (Informanten): Personen, die bereit sind, in Einzelfällen gegen Zusicherung von Vertraulichkeit Informationen an die Strafverfolgungsbehörden zu liefern.
 
 
83
Schmidt [11].
 
84
Duhaime’s Rechtslexikon (2016): Definition der Beweislast. Eine Regel der Beweisführung, die einem Teilnehmer an einem Gerichtsverfahren die anfängliche Verpflichtung auferlegt, eine bestimmte Sache zu beweisen, oder das Gegenteil wird vom Gericht angenommen. Zum Beispiel hat in Strafsachen die Staatsanwaltschaft die Beweislast für die Schuld des Angeklagten, da Unschuld vermutet wird. Verfügbar unter: https://​www.​duhaime.​org/​LegalDictionary/​B/​BurdenofProof.​aspx. Zugegriffen: 24 Nov 2016.
 
85
Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998, Bundesgesetzblatt I S. 3322, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2013, Bundesgesetzblatt I S. 3671 und mit dem Text des Artikels 6(18) des Gesetzes vom 10. Oktober 2013, Bundesgesetzblatt I S. 3799.
Abschnitt 3 – Straftaten, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden.
Das deutsche Strafrecht gilt für Handlungen, die auf deutschem Gebiet begangen wurden.
Abschnitt 7 – Straftaten im Ausland begangen – andere Fälle
(1)
Das deutsche Strafrecht gilt für Straftaten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen wurden, wenn die Handlung am Ort ihrer Begehung eine Straftat ist oder wenn dieser Ort keiner strafrechtlichen Zuständigkeit unterliegt.
 
(2)
Das deutsche Strafrecht gilt für andere im Ausland begangene Straftaten, wenn die Handlung am Ort ihrer Begehung eine Straftat ist oder wenn dieser Ort keiner strafrechtlichen Zuständigkeit unterliegt, und wenn der Täter:
1.
zum Zeitpunkt der Tat Deutscher war oder nach der Begehung Deutscher wurde; oder.
 
2.
zum Zeitpunkt der Tat Ausländer war, in Deutschland entdeckt wird und, obwohl das Auslieferungsgesetz eine Auslieferung für eine solche Straftat zulassen würde, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb einer angemessenen Frist nicht gestellt wird, abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht durchführbar ist.
 
 
 
86
Ebd.
§ 261—Geldwäsche; Verbergen rechtswidrig erlangter finanzieller Vorteile
(1)
Wer einen Gegenstand, der aus einer im 2. Satz genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, die Einziehung, die Entziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstands behindert oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des 1. Satzes sind […].
 
 
87
International Compliance Association—ICA (2016): Geldwäsche ist der Oberbegriff, der verwendet wird, um den Prozess zu beschreiben, durch den Kriminelle die ursprüngliche Eigentümerschaft und Kontrolle der Erlöse aus kriminellem Verhalten verschleiern, indem sie diese Erlöse als aus einer legitimen Quelle stammend erscheinen lassen.
Geldwäschedelikte haben weltweit ähnliche Merkmale. Es gibt zwei Schlüsselelemente für ein Geldwäschedelikt:
1.
Die notwendige Handlung des Waschens selbst, d. h. die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen; und
 
2.
Ein erforderlicher Grad an Wissen oder Verdacht (entweder subjektiv oder objektiv) in Bezug auf die Herkunft der Gelder oder das Verhalten eines Kunden.
 
 
88
BPB [2].
 
89
OSZE-Entscheidung Nr. 5/06 Organisierte Kriminalität. MC.DEC/5/06 OSZE (2006).
 
90
Anmerkung des Autors: Von 2005 bis 2009 war der Autor Senior Border Adviser im OSZE-Sekretariat und bei allen relevanten Treffen als führender OSZE-Experte anwesend.
 
91
Von Lampe, Klaus (2013): „Was ist organisierte Kriminalität?“ Aus Politik und Zeitgeschichte 63. Jahrgang, 38–39/2013, S. 3.
 
92
Behrens, Timo/Brombacher, Daniel/Jäger, Thomas (Hg.) (2015): Handbuch Sicherheitsgefahren. Transnationale Organisierte Kriminalität, S. 135–145.
 
93
Europäische Kommission (2016): Der Europäische Haftbefehl (EHB) wird seit dem 1. Januar 2004 in der gesamten EU angewendet. Er ersetzt langwierige Auslieferungsverfahren innerhalb der EU. Er verbessert und vereinfacht justizielle Verfahren zur Übergabe von Personen zum Zwecke der Durchführung einer Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder Haft. Verfügbar unter: https://​ec.​europa.​eu/​justice/​criminal/​recognition-decision/​european-arrest-warrant/​index_​en.​htm. Zugegriffen: 25 Nov 2016.
 
Literatur
5.
Zurück zum Zitat Europol (2017) EU Serious and Organised Crime Threat Assessment–Crime in the age of technology, S 14 Europol (2017) EU Serious and Organised Crime Threat Assessment–Crime in the age of technology, S 14
8.
Zurück zum Zitat INTERPOL (2016) ICPO–INTERPOL–International Criminal Police Organisation enables police in 190 member countries to work together to fight international crime. https://www.interpol.int/en. Zugegriffen: 19 Nov 2016 INTERPOL (2016) ICPO–INTERPOL–International Criminal Police Organisation enables police in 190 member countries to work together to fight international crime. https://​www.​interpol.​int/​en. Zugegriffen: 19 Nov 2016
9.
Zurück zum Zitat Mayring P (2015) Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken, 12th revised edn, S 20–32 Mayring P (2015) Qualitative Inhaltsanalyse: Grundlagen und Techniken, 12th revised edn, S 20–32
12.
Zurück zum Zitat Soine M, Gehl G (Hrsg) (2006) Europa im Griff der organisierten Kriminalität? Soine M, Gehl G (Hrsg) (2006) Europa im Griff der organisierten Kriminalität?
13.
Zurück zum Zitat Southwell D (2007) Die Geschichte des Organisierten Verbrechens Southwell D (2007) Die Geschichte des Organisierten Verbrechens
Metadaten
Titel
Transnationale Organisierte Kriminalität (TOC)
verfasst von
Johann Wagner
Copyright-Jahr
2023
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-031-35096-2_4

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