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1994 | Buch | 6. Auflage

Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

verfasst von: Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Schneider

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
A. Unternehmensbesteuerung als ökonomische Analyse des Steuerrechts
Zusammenfassung
Wer ein gutes wirtschaftswissenschaftliches Diplom erworben hat, verdient in seiner Anfangsstellung 1994 rund 4.600 DM im Monat. Zusammen mit dem Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt möge ein Diplom-Ökonom (-Kaufmann, -Volkswirt, -Handelslehrer) 60.000 DM im Jahr erzielen. Wie stark belastet ihn die Besteuerung? Diese Frage läßt sich nur bei Kenntnis seiner Verbrauchsgewohnheiten beantworten.
Dieter Schneider
B. Das Besteuerungsverfahren
Zusammenfassung
Was zählt alles zu den Steuern? Man könnte sagen: Steuern sind all das, was die Bürger an den Staat zu zahlen haben. Aber eine solche Umschreibung wäre falsch. Erste Zweifel ergeben sich schon bei der Frage: Was zählt alles zum Staat? Sicher gehören Bund, Länder und Gemeinden dazu. Zu zahlen ist aber auch die Kirchensteuer, und die Kirchen sind heute nicht mehr Teil des Staates. Rechnen zum Staat auch die Träger der Sozialversicherung, die Zwangsabgaben (Sozialversicherungsbeiträge) erheben, oder die Pflichtversicherung in den Krankenkassen? Schon bei der Frage, was zum „Staat“ gehört, ergeben sich also Abgrenzungsprobleme. Wir wollen zum Staat nur Bund, Länder und Gemeinden zählen.
Dieter Schneider
C. Besteuerung des finanziellen Ergebnisses
Zusammenfassung
Einkommensteuergesetz (EStG 1990) in der Fassung vom 7. September 1990 (BGBl I, S. 1898), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGB1 I, S. 944), Standortsicherungsgesetz vom 13. September 1993 (BGBl I, S. 1569), Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1993 (BGB1 I, S. 2310), Zweites Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2374), Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2378), Sechstes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 4. Februar 1994 (BGB1 I, S. 142); Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1990) in der Fassung vom 28. Juli 1992 (BGB1 I, S. 1418), zuletzt geändert durch das Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21. Dezember 1993 (BGB1 I, S. 2310); Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990) in der Fassung vom 10. Oktober 1989 (BGBl I, S. 1848), geändert durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (BGBl I, S. 297); sowie zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen (zum größten Teil abgedruckt in der Sammlung Steuergesetze, Verlag Beck); Einkommensteuer-Richtlinien (EStR 1993) vom 18. Mai 1994 (BStB1 I, Sondernummer 1/1994); Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 1993) in der Fassung vom 7. Oktober 1992 (BStB1 I, Sondernummer 3/1992) und zahlreiche weitere Erlasse (z.T. abgedruckt in der Sammlung Steuerrichtlinien, Verlag Beck).
Dieter Schneider
D. Besteuerung der Unternehmensleistungen
Zusammenfassung
Umsatzsteuergesetz (UStG 1993) vom 27. April 1993 (BGBl I, S. 566), zuletzt geändert durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl I, S. 2378); Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV 1993) vom 27. April 1993 (BGBl I, S. 601), zuletzt geändert durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. Dezember 1993 (BGBl 1, S. 2378); Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR 1992) vom 25. Februar 1992 (BStBl I, Sondernummer 1), sowie ergänzende Erlasse und Verordnungen.
Dieter Schneider
E. Besteuerung der Unternehmensmittel
Zusammenfassung
Als Unternehmensmittel bezeichnen wir Arbeitsleistungen, Sachen, Rechte und wirtschaftliche Vorteile, die ein Unternehmer beschafft, besitzt oder einsetzt. Meistens spricht man anstelle von Unternehmensmitteln von „Produktionsfaktoren“. Indes wird die Frage, was zu den Produktionsfaktoren zählt, unterschiedlich beantwortet: So ist es für die Kostentheorie zweckmäßig, finanzielle Mittel nicht als Produktionsfaktor anzusehen, sondern nur jene Güter, die beim Herstellungsvorgang als Bestände oder durch ihre Leistungsabgaben unmittelbar mitwirken. Daneben werden Produktionsfaktoren, die im Herstellungsvorgang selbst verwendet werden, getrennt von den Produktionsvorbedingungen, die Voraussetzung für den Herstellungsvorgang sind1. Zu den Produktionsvorbedingungen zählen vor allem der Grund und Boden, aber auch Gebäude, Lagerhallen und Rechte (z.B. Patente) sowie wirtschaftliche Vorteile, wie „know how“.
Dieter Schneider
F. Einführung in die Lehre von den Steuerbelastungsvergleichen
Zusammenfassung
Wer die Steuerbelastung zweier Personen in einer Periode vergleichen will, muß als Vorbedingung sämtliche Steuerzahlungen kennen, die beide Personen in den betrachteten Perioden zu leisten haben. Wer die Steuerbelastung zwischen konkurrierenden Handlungsmöglichkeiten ein und derselben Person erfassen will, muß die Steuerzahlungen errechnen, welche die Handlungsmöglichkeiten auslösen. Die Lehre von der Unternehmensbesteuerung beschränkt sich auf die Messung der Steuerbelastung beim Steuerzahler und bei seinen Handlungsmöglichkeiten. Sie leitet daraus Steuerwirkungen beim Steuerzahler und Verteilungsfolgen für einzelne Steuerzahler ab (S. 14). Durch das Beiseitelassen heute noch nicht meßbarer marktbestimmter Steuerlasten wird im Sprachgebrauch der Finanzwissenschaft nur eine „formale Inzidenz“ (Steuerbelastung des Steuerzahlers) ermittelt. Aber solange das Wissen um die Steuerbelastung des Steuerzahlers noch so unvollständig ist wie heute, bleibt auch das Wissen um die Steuerwirkungen beim Steuerzahler unvollkommen, und damit fehlt es an der Voraussetzung, um empirisch gehaltvolle Aussagen über marktbestimmte Steuerlasten zu machen.
Dieter Schneider
Backmatter
Metadaten
Titel
Grundzüge der Unternehmensbesteuerung
verfasst von
Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Dr. h.c. Dieter Schneider
Copyright-Jahr
1994
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-93164-1
Print ISBN
978-3-409-50148-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-93164-1