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2011 | Buch

Eine ökonomische Analyse der Entwicklung der Lageberichtsqualität

Ein Beitrag zur Diskussion um Regulierung und Deregulierung

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Das unvoreingenommene Lesen der gesetzlichen Lageberichtsvorschriften unter Berücksichtigung des dem Lagebericht von der Literatur zur handelsrechtlichen Rechnungslegung zugeschriebenen Zwecks der Informationsvermittlung, lässt den Schluss zu, dass es sich beim Lagebericht um „das eigentliche Informationsinstrument“ der handelsrechtlichen Rechnungslegung handelt. Diese herausragende Stellung wird durch einen Vergleich mit dem Jahresabschluss besonders deutlich: Während dieser den strengen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) unterliegt, besteht für den Lagebericht weitreichende Gestaltungsfreiheit. Folglich kann hier die wirtschaftliche Lage des Unternehmens umfassender dargestellt werden als im Jahresabschluss. Die vermehrte Aufnahme prospektiver Angaben gestattet die Verknüpfung der drei zeitlichen Dimensionen – der vergangenheitsorientierten (Berichtsjahr), der gegenwärtigen (aktuellen Stichtagssituation) und der zukunftsorientierten Dimension (Entwicklungsperspektiven) –, so dass eine wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmens ermöglicht wird.
Thomas Stein
2. Der institutionenökonomische Ansatz zur Erklärung der Notwendigkeit des Lageberichts als Publizitätsinstrument
Zusammenfassung
Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die Knappheit der Ressourcen, die die Grundlage für das Wirtschaften bildet. Das Wirtschaften umfasst alle menschlichen Aktivitäten, die zur Knappheitsverringerung der Ressourcen unternommen werden. Die Aktivitäten zur Bewältigung der knappen Ressourcen umfassen Arbeitsteilung mit zahlreichen und vielfältigen Leistungsbeziehungen und Spezialisierung. Durch die Arbeitsteilung und die Abstimmung der Entscheidungen der Beteiligten werden Produktivitäts- und Spezialisierungsgewinne erzielt und Wohlfahrtsgewinne ermöglicht. Kooperation bringt somit für die beteiligten Akteure Vorteile. Aus der Spezialisierung und der Arbeitsteilung ergeben sich wiederum Austausch- und Abstimmungsprozesse.
Thomas Stein
3. Grundlagen der Lageberichterstattung
Zusammenfassung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 2 und 3 HGB müssen nach § 264 Abs. 1 HGB neben einem Jahresabschluss – bestehend aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang – einen Lagebericht aufstellen. Handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB, ist die Aufstellung eines Lageberichts freiwillig. Neben Kapitalgesellschaften haben auch Genossenschaften nach § 336 Abs. 1 HGB sowie die nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtigen Unternehmen, sofern sie nicht in der Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft oder des Einzelkaufmanns betrieben werden, nach § 5 PublG einen Lagebericht aufzustellen.
Thomas Stein
4. Analyse der Entwicklung des Lageberichts bis 1998
Zusammenfassung
Der ideengeschichtliche Vorläufer des Lageberichts war ein Bericht, der nach Art. 239 ADHGB i. d. F. vom 18.07.1884 den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft beschrieb; er musste vom Vorstand der AG erstellt werden und war anschließend dem Aufsichtsrat und darauf mit dessen Bemerkungen der Generalversammlung vorzulegen. Dieser Bericht – im Zeitablauf „Geschäftsbericht“ genannt – diente nach der Auffassung des Reichsgerichts in Strafsachen der Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Die Bilanz, GuV und der Geschäftsbericht bildeten die Grundlage für die in der Generalversammlung zu fassenden Beschlüsse, die Entlastung der Gesellschaftsorgane, die Neuwahl des Aufsichtsrats und die Verteilung des Reingewinns.
Thomas Stein
5. Analyse der Entwicklung des Lageberichts ab 1998
Zusammenfassung
Wie in Kapitel 4.3.3.2 dargelegt, bildet das KonTraG den Auftakt der Konkretisierung und Erweiterung der Lageberichtsvorschriften sowie der Verschärfung mit der entsprechenden Durchsetzung der Vorschriften. Das KonTraG ist am 1. Mai 1998 in Kraft getreten; vor dem Hintergrund der in Kapitel 4.3.2 dargelegten Kritik am deutschen Corporate-Governance-System bzw. der Unternehmensüberwachung sollen die Regelungen des KonTraG dazu beitragen, die identifizierten Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen zu korrigieren. Die Ziele des KonTraG bestehen in der allgemeinen Verbesserung der Kontrolle und Transparenz der Unternehmen, der stärkeren Problem- und Risikoorientierung, der Prüfung sowie der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Es soll zu mehr Transparenz und Publizität in allen Bereichen kommen. Der unbefriedigende Zustand der bis dato vorherrschenden Unternehmenspublizität lässt sich in Bezug auf den Lagebericht konstatieren.
Thomas Stein
6. Kritische Würdigung der Gesamtschau
Zusammenfassung
Die kritische Würdigung der Gesamtschau hat unter Einbezug der verwendeten Methodik der Lageberichtsstudien zu erfolgen, da die Methodik einen erheblichen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis hat. Die Anforderungen an die Verwendung dieses Werkzeugs, um ein verlässliches Ergebnis zu erlangen, wurden in Kapitel 3.2.2 dargelegt. Die Erfüllung der Anforderung ist insofern wichtig, als die Verwendung der Inhaltsanalyse immer mit dem Vorwurf des subjektiven Einflusses des Durchführenden einhergeht. Diesem Vorwurf kann mit der Durchführung eines Pretests, der Offenlegung der Gütemaße (v. a. der Intracodierreliabilität und der Intercodierreliabilität) sowie der Offenlegung und Transparenz des Vorgehens begegnet werden. Um den Anforderungen gerecht zu werden und somit aussagekräftige und verlässliche Ergebnisse auf der Grundlage der Inhaltsanalyse zu erhalten, ist ein erheblicher Zeitaufwand und ggf. die Zuhilfenahme mehrerer Codierer erforderlich. Nur dann kann die Verlässlichkeit der Ergebnisse sichergestellt werden und eine erneute Durchführung seitens Dritter würde im Idealfall zu gleichen Ergebnissen führen.
Thomas Stein
7. Thesenförmige Zusammenfassung
Zusammenfassung
Die Neue Institutionenökonomik zeigt, dass Adressaten der Unternehmenspublizität an einem Abbau der Informationsasymmetrien zwischen ihnen und der Unternehmensleitung interessiert sind. Sie benötigen Informationen, um Kapitalanlageentscheidungen und Entscheidungen zur Verminderung und Lösung von agency- Konflikten treffen zu können. Dabei sind sie einerseits auf zukunftsorientierte Informationen angewiesen, die sie in die Lage versetzen, den zufließenden Nutzen zu bewerten, und andererseits auf vergangenheitsorientierte Informationen, um die Unternehmensleitung zu kontrollieren. Durch die Kontrolle der Unternehmensleitung anhand der von ihr veröffentlichten Informationen können die Adressaten die Glaubwürdigkeit und Güte der Leistung der Unternehmensleitung besser einschätzen. Diese Einschätzung des Risikos, das aus dem Verhalten der Unternehmensleitung resultiert, kann der Adressat bei der von ihm vorgenommenen Bewertung des künftigen Zahlungsstromes berücksichtigen. Damit dem Adressaten diese Informationen aber dienlich sind, müssen sie entscheidungsnützlich, d. h. relevant und verlässlich sein.
Thomas Stein
8. Anhang
Zusammenfassung
No Zusammenfassung
Thomas Stein
Backmatter
Metadaten
Titel
Eine ökonomische Analyse der Entwicklung der Lageberichtsqualität
verfasst von
Thomas Stein
Copyright-Jahr
2011
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-6704-6
Print ISBN
978-3-8349-2704-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6704-6