Skip to main content

2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Finanzierungsformen und Auswahl der Richtigen Finanzierung

verfasst von : Guido Rennert

Erschienen in: Praxisleitfaden Immobilienanschaffung und Immobilienfinanzierung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Zusammenfassung

Die richtige Finanzierung für den Erwerb einer Immobilie ist fast genau so entscheidend wie die richtige Auswahl der Immobilie selbst. Eine schlechte Finanzierung kann einen ansonsten günstigen Kauf einer Immobilie zu einer schlechten Investition machen. Daher ist mein Rat an Sie: Informieren Sie sich gründlich über die Finanzierungskonditionen und die tatsächlichen Kosten einer Finanzierung. Die Ausführungen in den nachfolgenden Kapiteln werden Ihnen helfen, die entscheidenden Faktoren zu erkennen und sich Schritt für Schritt zu einem guten Kreditangebot vorzuarbeiten.

Sie haben noch keine Lizenz? Dann Informieren Sie sich jetzt über unsere Produkte:

Springer Professional "Wirtschaft+Technik"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft+Technik" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 102.000 Bücher
  • über 537 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Automobil + Motoren
  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Elektrotechnik + Elektronik
  • Energie + Nachhaltigkeit
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Maschinenbau + Werkstoffe
  • Versicherung + Risiko

Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Springer Professional "Wirtschaft"

Online-Abonnement

Mit Springer Professional "Wirtschaft" erhalten Sie Zugriff auf:

  • über 67.000 Bücher
  • über 340 Zeitschriften

aus folgenden Fachgebieten:

  • Bauwesen + Immobilien
  • Business IT + Informatik
  • Finance + Banking
  • Management + Führung
  • Marketing + Vertrieb
  • Versicherung + Risiko




Jetzt Wissensvorsprung sichern!

Fußnoten
2
In einigen Bundesländern gelten allerdings höhere Grunderwerbsteuersätze. Ich verweise insoweit auf die Ausführungen im Abschn.​ 6.​3. (Seite 99 f.).
 
3
Siehe Kap.​ 10. (Seite 215 ff.).
 
4
Siehe Abschn. 7.3.1.2. (Seite 119 f.).
 
5
Siehe § 18 Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG).
 
6
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich wegen der Einzelheiten zum endfälligen Darlehen auf die Ausführungen unter Ziffer 7.3.4. (siehe Seite 132).
 
7
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die ausführliche Beschreibung des im Lieferumfang dieses Buches enthaltenen Berechnungstools zur Ermittlung der Gesamtzinslast und anderer Kennzahlen im Kap.​ 10 (Seite 215 ff.).
 
8
Die Einzelheiten zu vertraglichen Sondertilgungsrechten und die Auswirkungen von Sondertilgungen auf die Gesamtzinslast und die Laufzeit des Darlehens werden weiter unten im Abschn. 7.3.1.4 detailliert besprochen (Seite 124 f.).
 
9
Es wird vereinfachend unterstellt, dass der Darlehenszinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant 4,5% pro Jahr beträgt. Diese Annahme führt zu realistischen Ergebnissen, wenn über die Gesamtlaufzeit der Zinssatz um diesen Wert herum pendelt, d.h. bei den anschließenden Festzinssatzvereinbarungen mal darüber liegt und mal darunter.
 
10
Eine detaillierte Anleitung zur Benutzung des im Lieferumgang enthaltenen Rechentools finden Sie in Kap.​ 10 des Buches (Seite 215 ff.).
 
11
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die detaillierte Darstellung in Abschn. 7.4.2 (Seite 137 ff.).
 
12
Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die detaillierte Darstellung in Abschn. 7.4.2.3. (Seite 140 f.).
 
13
Es wird vereinfachend unterstellt, dass der Darlehenszinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant 4,5% pro Jahr beträgt. Diese Annahme führt zu realistischen Ergebnissen, wenn über die Gesamtlaufzeit der Zinssatz um diesen Wert herum pendelt, d.h. bei den anschließenden Festzinssatzvereinbarungen mal darüber liegt und mal darunter.
 
14
Es wird bei den Berechnung unterstellt, dass die Sondertilgung im Dezember eines jeden Jahres erfolgt (z. B. im Zusammenhang mit Weihnachtsgeldzahlungen des Arbeitgebers).
 
15
Eine detaillierte Anleitung zur Benutzung des im Lieferumgang enthaltenen Rechentools finden Sie in Kap.​ 10 des Buches (Seite 215 ff.).
 
16
Siehe Landgericht Köln, Urteil v. 14.08.2002 (Az 20 O 152/99).
 
17
Zu den Einzelheiten der Vorfälligkeitsentschädigung verweise ich auf die Ausführungen im Abschn. 7.4.2 weiter unten (siehe Seite 137 ff.).
 
18
Siehe § 14 Pfandbriefgesetz.
 
20
z. B. comdirect bank AG oder ING DiBa AG.
 
21
Siehe Landgericht Stuttgart, Urteil v. 24.04.2007, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2007, S. 1930 ff.; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2010, S. 215 ff.; Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 10.06.2010, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2010, S. 1980 ff. sowie Nobbe (ehemals vorsitzender Richter des Bankensenates des Bundesgerichtshofes) in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2008, S. 185 ff. (194).
 
22
Siehe § 490 Abs. 2 BGB.
 
23
Siehe BGH, Urteil v. 06.05.2003, abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 2230 ff.
 
24
Das ergibt sich aus § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dazu siehe auch die Ausführungen unter Abschn. 7.4.2.3 sowie BGH, Urteil v. 28.04.1988, abgedruckt in BGHZ, Band 104, S. 337 (343).
 
25
Siehe BGH, Urteil v. 07.11.2000, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2001, S. 20 ff.
 
26
Siehe BGH, Urteil v. 01.07.1997, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1997, S. 1799 ff. sowie BGH, Urteil v. 07.11.2000, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2001, S. 20 ff. und BGH, Urteil v. 30.11.2004, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2005, S. 322 ff.
 
27
Siehe BGH, Urteil v. 30.11.2004, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2005, S. 322 ff.
 
28
Siehe BGH, Urteil v. 06.05.2003, abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2003, S. 2230 ff.
 
29
Siehe § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
 
30
Siehe BGH, Urteil vom 3.2.2004, abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2004, S. 1730 ff.
 
31
Nobbe in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2008, S. 185 ff. (193).
 
32
Siehe Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 03.12.2009, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2010, S. 705 ff.; Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 01.02.2010, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2010, S. 702 ff. und Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2009, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2009, S. 1315 ff.
 
33
Siehe BGH, Urteil v. 07.12.2010, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2011, S. 263 ff.
 
34
Siehe Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 03.05.2011, abgedruckt in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts – und Bankrecht 2011, S. 1366 ff.
 
35
Siehe Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 21.10.2010, abgedruckt in ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2011, S. 462 ff.
 
36
Siehe BGH, Urteil v. 07.06.2011, abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 2011, S. 2640 ff.
 
37
Nobbe in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2008, S. 185 ff. (193).
 
38
Nobbe in Wertpapiermitteilungen – Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2008, S. 185 ff. (194).
 
39
Siehe BGH, Urteil v. 08.02.1994, abgedruckt in Neue Juristische Wochenschrift 1994, S. 1275 ff.
 
40
Es wird verwiesen auf die Ausführungen zur Nichtabnahmeentschädigung in Abschn. 7.4.2.1. (Seite 138 f.).
 
41
Siehe Abschn.​ 8.​1.​1. (Seite 149 f.).
 
Metadaten
Titel
Finanzierungsformen und Auswahl der Richtigen Finanzierung
verfasst von
Guido Rennert
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-22622-9_7

Premium Partner