2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Schulpolitik: neue Koordination und neue Unterschiede
verfasst von : Frieder Wolf, Dominic Heinz
Erschienen in: Die Politik der Bundesländer
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Schulpolitik wurde von der Föderalismusreform I lediglich an zwei Stellen berührt: Die schon jahrzehntelang brachliegende Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung nach Art. 91b GG (alt) wurde durch die neue Gemeinschaftsaufgabe „Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Bereich“ (Art. 91b (2) GG neu) ersetzt. Dies fügt den Konstanzer Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 1997 in das Grundgesetz ein. Weiterhin wurde im neu eingefügten Artikel 104b GG das Recht des Bundes, „den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu gewähren“ auf solche Materien eingeschränkt, für die der Bund selbst über Gesetzgebungskompetenzen verfügt.