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1980 | OriginalPaper | Buchkapitel

Mängelansprüche vor Abnahme

verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk

Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Die Abnahme i.S. des § 640 BGB bezeichnet eine besondere Verpflichtung des Auftraggebers werkvertraglicher Natur. Der Begriff der Abnahme nach dieser Vorschrift ist deshalb nicht zu verwechseln mit der öffentlich-rechtlichen Abnahme des Bauwerks oder der Genehmigung von Planvorlagen durch die Bauaufsichtsbehörden oder andere Verwaltungsstellen.

Metadaten
Titel
Mängelansprüche vor Abnahme
verfasst von
Thomas Bohl
Walter Döbereiner
Archibald Graf Keyserlingk
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89737-4_10