2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Mindestwärmeschutz
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Zu Beginn des 20ten Jahrhundert bis in die 1930er Jahre wurde als Maß für den Mindestwärmeschutz eine 1½-steinige Wand (in Ostpreußen 2-steinig) herangezogen. Diese „Anforderung“ bezog sich auf ein Steinmaß von 12 x 25 cm, weswegen eine 1½ –steinige Wand aus 38 cm Mauerwerk zuzüglich etwaiger Putzschichten bestand. Als Wärmeleitfähigkeit für das Vollziegelmaterial war ein Rechenwert von 0,75 kcal/(mhK) = 0,872 W/(mK) gebräuchlich.