Bei der Exportfinanzierung unterscheidet man in der Praxis auf Grund der Verschiedenheit der zu finanzierenden Ausfuhrgegenstände, der hierfür in den Lieferverträgen eingeräumten Zahlungsziele und insbesondere auf Grund der vorhandenen und verfügbaren Finanzierungsinstrumente und -quellen zwischen der kurzfristigen Exportfinanzierung einerseits und der mittel- und langfristigen Exportfinanzierung andererseits.
Um dem dringenden Wunsch der deutschen Exportwirtschaft nach bilanzentlastender Finanzierung von Hermes-gedeckten Ausfuhrforderungen im Wege des Forderungsverkaufs unter Aufrechterhaltung der Hermes-Deckung nachzukommen, hat der Hermes-Ausschuß für Indeckungnahme von Ausfuhrforderungen bereits im Oktober 1982 einem derartigen Verfahren zugestimmt, sofern die hierzu erforderliche Abtretung der Ausfuhrforderungen an ein in der Bundesrepublik Deutschland oder in Westberlin ansässiges Kreditinstitut in stiller Form erfolgt.
Ist auf Grund einer relativ dünnen Kapitaldecke oder aus anderen den Intentionen der Exporteure widersprechenden Gründen eine Bilanzbelastung gar nicht oder nur während der Produktionsphase erwünscht, oder liegen die Voraussetzungen für anderweitige, die Bilanzen der Exporteure entlastende Finanzierungsinstrumente wie Forderungsankauf mit Hermes-Deckung oder auf der Basis à forfait nicht vor, so können zur Ablösung etwaiger den Exporteuren gewährter Refinanzierungskredite oder auch originär Bestellerkredite gewährt werden. Hier werden zur Finanzierung der im Liefervertrag mit dem ausländischen Besteller vereinbarten mittel-beziehungsweise langfristigen Zahlungsziele dem ausländischen Besteller Kreditmittel unter einem von deutschen Kreditinstituten gewährten Finanzkredit zweckgebunden, das heißt ausschließlich zur Bezahlung der noch offenstehenden Kaufpreisforderung, zur Verfügung gestellt. Hierdurch erlischt die Forderung des deutschen Exporteurs aus dem Liefervertrag auf Bezahlung des Kaufpreises, seine Bilanz wird entlastet und an Stelle des ursprünglichen, im Liefervertrag vereinbarten langfristigen Zahlungsziels tritt der liefergebundene Finanzkredit mit seinen dem Zahlungsziel korrespondierenden Rückzahlungsverpflich-tungen des ausländischen Bestellers als Kreditnehmer der finanzierenden Banken.
Bereits in der Einleitung ist darauf hingewiesen worden, daß im Falle der bilanzentlastenden Finanzierung im Wege liefergebundener Finanzkredite zwar die Indeckungnahme durch Hermes von in Fremdwährung lautenden Finanzierungen möglich ist; der Bund war jedoch im Schadensfall bisher nur bereit, eine Entschädigung zu dem Wechselkurs vorzunehmen, den er bei der Entgeltrechnung zugrunde gelegt hatte. Dadurch verblieben erhebliche Kursrisiken, die die Finanzierungsinstitute nicht zu tragen bereit waren und die daher von den Exporteuren zu übernehmen wären.
Abschließend sei auf eine besondere Finanzierungsart hingewiesen, die in letzter Zeit an Bedeutung gewinnt und insbesondere auf dem Feld des Exportes von Großanlagen eine Modifizierung der bisherigen klassischen Exportfinanzierung darstellt. Es handelt sich um die sogenannte „Projektfinanzierung“.