Das Thema Nachhaltigkeit ist spätestens mit der Veröffentlichung des europäischen Grünen Deals1 am 11.12.2019 zu einer der zentralen Handlungsleitlinien der Politik im Europäischen Wirtschaftsraum geworden. Der Grüne Deal umfasst so in seinem Maßnahmenkatalog auch die Entwicklung einer neuen Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen.2 Dem ist bereits die „Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister“ vorangegangen. Mit dem „Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ verleiht auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf Empfehlung des Network for Greening the Financial System (NGFS)3 ihre aufsichtsrechtliche Erwartungshaltung gegenüber den beaufsichtigten Unternehmen zum Umgang mit nachhaltigkeitsbezogenen Risiken Ausdruck.
In diesem Kapitel werden Bedeutung und Inhalt unterschiedlicher Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit „Nachhaltigkeit“ und „ESGKriterien von Lebensversicherungsprodukten“ aufgezeigt.
Die anstehende Regulierung der Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten lässt aus heutiger Sicht zwei grundsätzliche Handlungsoptionen für Berater*innen im Zusammenhang mit Lebensversicherungsprodukten zu. Eine Entscheidung ist durch den/die Vermittler*in ohnehin zu treffen, sei es für die eine oder andere Ausrichtung von Strategie und Produkten
Ziel der Skizze einer Marktbeschreibung soll ein systematischer Überblick sein, der für die Entwicklung und ggf. Anpassung eigener Beratungsprozesse notwendig ist. Ein umfassender Überblick vorhandener nachhaltiger Produkte und deren Anbieter ist wegen der zahlreichen verschiedenen Investmentmöglichkeiten mit unterschiedlichen ESGAnsätzen im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich.
Die vorherigen Ausführungen zeigen Vermittler*innen auf, dass zum 10.3.2021 die Kundschaft nach der Transparenz-VO über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung zu informieren ist. Gleichzeitig ist offensichtlich, dass ein hinreichender Markt von grundsätzlich für das Thema Nachhaltigkeit offenen Kund*innen vorhanden ist. Wie schon jetzt eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Lebensversicherungsprodukten in der Beratung vorbereitet werden kann, soll nun skizziert werden.
Nachhaltigkeit ist einer der groβen Megatrends. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit beim wirtschaftlichen Handeln ist ein erklärtes Ziel auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Das schlägt sich auch in der europäischen und nationalen Gesetzgebung nieder.
Thomas Perk
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Titel
Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien von Lebensversicherungsprodukten