Zusammenfassung
Das Thema Nachtragsmanagement hat beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen stets wichtige Bedeutung, da es während der Vertragsabwicklung sehr häufig zu Leistungsänderungen und Leistungsstörungen kommt, über deren Auswirkungen sich die Vertragsparteien dann möglichst autonom, ggf. außergerichtlich mit Hilfe von qualifizierten Streitlösern und leider noch viel zu häufig gerichtlich in jahrelangen Gerichtsprozessen verständigen müssen. Dieses Kapitel soll dazu beitragen, dass die Parteien eine Handlungsanleitung für die autonome und außergerichtliche Verständigung erhalten. Daher wird zunächst vermittelt, wie Auftraggeber Nachträge vermeiden und wie sie bei der Prüfung von Nachträgen vorgehen können. Im Anschluss wird gezeigt, wie Auftragnehmer Nachträge vorbereiten und ihre Ansprüche auch durchsetzen wollen. In allen Fällen hat die Kommunikation und Dokumentation von Soll-Ist-Abweichungen entscheidende Bedeutung für die Nachweisführung. Da die VOB/B 2016 bis auf weiteres unverändert bleiben wird und für öffentliche Auftraggeber als Ganzes verpflichtend anzuwenden ist, wird zunächst das Vorgehen bei Ansprüchen auf Vergütungsänderungen aus Leistungsänderungen und Zusatzleistungen gemäß § 2 Abs. 3 bis Abs. 7 VOB/B und dann die Geltendmachung bzw. Prüfung von Schadensersatzansprüchen aus Behinderungen (§ 6 Abs. 6 VOB/B) und von Entschädigungen aus unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers (§ 642 BGB) nach den Anforderungen des BGH erläutert. Den Abschluss des Kapitels bildet das Nachtragsmanagement nach dem seit dem 01.01.2018 geltenden Bauvertrags-, Architekten- und Ingenieurvertragsrecht der §§ 650b-c und p-q BGB, für das BGH-Entscheidungen frühestens ab dem Jahr 2023 zu erwarten sind.