2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Nebenpflichten
verfasst von : Peter Staudacher, Dr. Oliver Deeg
Erschienen in: Praxishandbuch Arbeitsrecht
Verlag: VVW
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Das Arbeitsverhältnis verpflichtet Arbeitnehmer und Arbeitgeber, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). Das heißt, über die Hauptleistungspflichten Arbeitsleistung gegen Gehaltszahlung) hinaus existieren im Arbeitsverhältnis noch eine Vielzahl sog. „Nebenpflichten‟. Diese sind teils direkt im Gesetz geregelt (etwa § 617 ff. BGB, ArbSchG etc.), teils werden sie aus dem allgemeinen Gedanken von „Treu und Glauben‟ (§ 242 BGB) hergeleitet.