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2021 | Buch

Neue Lösungsansätze zur Frage der Vereinbarkeit von § 84 Abs. 2 AMG mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie

Zugleich ein Beitrag zur Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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Über dieses Buch

Wie § 84 Abs. 2 AMG dogmatisch zu verstehen ist und ob diese sog. Kausalitätsvermutung mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie konform ist, ist seit nunmehr zwei Jahrzehnten umstritten. Das Sanofi-Urteil des EuGH bringt den Begriff der Verfahrensautonomie ins Spiel. Es wird untersucht, ob es dadurch möglich ist, in dieser Frage neue Ansätze zu verfolgen. Dabei wird geklärt, was überhaupt unter dem Begriff der Verfahrensautonomie zu verstehen ist und welche Bedeutung ihm beizumessen ist.

Die bisherigen Ansichten zu § 84 Abs. 2 AMG werden insgesamt auf ihre theoretische Basis sowie praktischen Auswirkungen untersucht. Anhand von rechtstheoretischen Überlegungen wird dargestellt, ob und wie die Norm ihrem Sinn und Zweck gerecht werden. Das Ergebnis wird sodann auf seine Vereinbarkeit mit Unionsrecht hin überprüft. Dabei wird die deutsche Arzneimittelhaftung in ihrem Gesamtkontext betrachtet und Verzahnungen mit dem allgemeinen Zweck des deutschen und europäischen Haftungsrechts berücksichtigt. Letztlich wird für ein neues Verständnis der Norm geworben und ein Vorschlag an den Gesetzgeber unterbreitet.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einleitung
Zusammenfassung
Die vorliegende Untersuchung beschäftigt sich mit dem Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht aus zwei verschiedenen Perspektiven, die letztendlich einer gemeinsamen Betrachtung zugeführt werden sollen. Im Mittelpunkt stehen die Arzneimittelhaftung und die sog. Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Wechselbeziehung zwischen dem nationalen Verfahrensrecht und dem Unionsrecht ist noch nicht abschließend geklärt, ebenso wie das Verhältnis zwischen der deutschen Arzneimittelhaftung und der EU-Produkthaftungsrichtlinie (im Folgenden: ProdHaftRL).
Anna Böhmer
Zivilverfahrensrechtliche Grundlagen
Zusammenfassung
Da eine Einordnung des § 84 Abs. 2 AMG als Beweislastumkehr, Beweismaßregel und spezielle Form des Anscheinsbeweises diskutiert wird, sind diese Institute zunächst abstrakt zu erläutern, bevor auf den konkreten Regelungskomplex der Arzneimittelhaftung eingegangen werden kann.
Anna Böhmer
Voraussetzungen und Grenzen der Arzneimittelhaftung nach § 84 AMG
Zusammenfassung
Die Unterschiede, aber auch der innere Zusammenhang zwischen Beweislast, Beweismaß und Beweiswürdigung sind nun deutlich geworden. Auf die dargestellten zivilverfahrensrechtlichen Grundlagen wird im Rahmen der nun folgenden Analyse der Beweissituation des Geschädigten im Arzneimittelhaftungsprozess sowie an späterer Stelle für eine Neuinterpretation des § 84 Abs. 2 AMG zurückgegriffen werden.
Anna Böhmer
Konformität von § 84 Abs. 2 AMG mit der EUProdukthaftungsrichtlinie – nationale Verfahrensautonomie als Ausweg?
Zusammenfassung
Anlass zu der vorliegenden Untersuchung gab – wie eingangs erläutert – das Urteil des EuGH in Sachen Sanofi. So deutlich wie hier hatte der Gerichtshof zuvor noch nicht zu Art. 4 ProdHaftRL Stellung bezogen. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Neubewertung der zu § 84 Abs. 2 AMG vertretenen Ansichten geradezu auf – zunächst auch ganz unabhängig davon, wie man den Streit zu Art. 13 ProdHaftRL entscheidet.
Anna Böhmer
Eigene Interpretation von § 84 Abs. 2 AMG
Zusammenfassung
Wie oben bereits festgestellt, ist eine Beweismaßreduzierung das vorzugswürdige Instrument zur Beweiserleichterung in der Arzneimittelhaftung. Deshalb muss es sich bei einer Neuinterpretation auch um eine solche handeln, die jedoch die auftretenden Widersprüche der bisher vertretenen Beweismaßansicht vermeiden soll
Anna Böhmer
Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Zusammenfassung
Die Frage nach der Vereinbarkeit der deutschen Arzneimittelhaftung, insbesondere des § 84 Abs. 2 AMG und der ProdHaftRL lässt sich endgültig nur über die Klärung der Auslegung des Art. 13 ProdHaftRL beantworten. Da sowohl die Haftung nach den §§ 84 ff. AMG als auch nach der ProdHaftRL und damit dem ProdHaftG auf dem Verbraucherschutzgedanken fußt, ist zunächst ein Nebeneinander beider Haftungsregime zu befürworten, was jedoch angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15 Abs. 1 ProdHaftG aktuell nicht praktiziert werden kann. 1584 Aus Verbraucherschutzgründen ist ebenfalls eine Sperrwirkung der ProdHaftRL auf die Haftung nach dem AMG anzunehmen, und zwar soweit eine Absenkung des Schutzniveaus betroffen ist
Anna Böhmer
Backmatter
Metadaten
Titel
Neue Lösungsansätze zur Frage der Vereinbarkeit von § 84 Abs. 2 AMG mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie
verfasst von
Anna Böhmer
Copyright-Jahr
2021
Electronic ISBN
978-3-658-35445-9
Print ISBN
978-3-658-35444-2
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-35445-9

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