2021 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
verfasst von : Anna Böhmer
Erschienen in: Neue Lösungsansätze zur Frage der Vereinbarkeit von § 84 Abs. 2 AMG mit der EU-Produkthaftungsrichtlinie
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Frage nach der Vereinbarkeit der deutschen Arzneimittelhaftung, insbesondere des § 84 Abs. 2 AMG und der ProdHaftRL lässt sich endgültig nur über die Klärung der Auslegung des Art. 13 ProdHaftRL beantworten. Da sowohl die Haftung nach den §§ 84 ff. AMG als auch nach der ProdHaftRL und damit dem ProdHaftG auf dem Verbraucherschutzgedanken fußt, ist zunächst ein Nebeneinander beider Haftungsregime zu befürworten, was jedoch angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15 Abs. 1 ProdHaftG aktuell nicht praktiziert werden kann. 1584 Aus Verbraucherschutzgründen ist ebenfalls eine Sperrwirkung der ProdHaftRL auf die Haftung nach dem AMG anzunehmen, und zwar soweit eine Absenkung des Schutzniveaus betroffen ist