1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Organisation, Finanzierung und Programme der Rundfunkanstalten
verfasst von : Hans J. Kleinsteuber
Erschienen in: Rundfunkpolitik in der Bundesrepublik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Rundfunk wird in der Bundesrepublik von gemeinnützigen „Anstalten des öffentlichen Rechts“ getragen, daher auch die Formulierung vom öffentlich-rechtlichen System, die eine Grenze sowohl zum staatlichen wie zum privat getragenen Rundfunk unterstreichen soll. Diese Anstalten werden durch Gesetz oder Staatsvertrag geschaffen, sind öffentliche Einrichtungen und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit, womit sie voll rechtsfähig sind. Sie verwalten sich selbst. Anstalten haben keine Mitglieder, sondern Benutzer, die Außenstehende sind und in der Regel für ihre Nutzungsrechte - hier das Einschalten in die Rundfunkprogramme — Gebühren zu entrichten haben. Diese Konstruktion eines öffentlichrechtlichen Rundfunks mit eigener Finanzierung und eigener Verwaltung soll dessen Unabhängigkeit vor einseitigen Einflüssen institutionell absichern.