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1982 | OriginalPaper | Buchkapitel

Organisation, Finanzierung und Programme der Rundfunkanstalten

verfasst von : Hans J. Kleinsteuber

Erschienen in: Rundfunkpolitik in der Bundesrepublik

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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Rundfunk wird in der Bundesrepublik von gemeinnützigen „Anstalten des öffentlichen Rechts“ getragen, daher auch die Formulierung vom öffentlich-rechtlichen System, die eine Grenze sowohl zum staatlichen wie zum privat getragenen Rundfunk unterstreichen soll. Diese Anstalten werden durch Gesetz oder Staatsvertrag geschaffen, sind öffentliche Einrichtungen und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit, womit sie voll rechtsfähig sind. Sie verwalten sich selbst. Anstalten haben keine Mitglieder, sondern Benutzer, die Außenstehende sind und in der Regel für ihre Nutzungsrechte - hier das Einschalten in die Rundfunkprogramme — Gebühren zu entrichten haben. Diese Konstruktion eines öffentlichrechtlichen Rundfunks mit eigener Finanzierung und eigener Verwaltung soll dessen Unabhängigkeit vor einseitigen Einflüssen institutionell absichern.

Metadaten
Titel
Organisation, Finanzierung und Programme der Rundfunkanstalten
verfasst von
Hans J. Kleinsteuber
Copyright-Jahr
1982
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-86201-3_4