1993 | OriginalPaper | Buchkapitel
P
verfasst von : S. Burkholder, Th. Stengelhofen, B. Stotz, M. Graemer, J. Trierweiler, Th. Breisig, M. Weise, D. Scherer
Erschienen in: Handwörterbuch Arbeitsbeziehungen in der EG
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Unter dem Begriff Personalbedarf versteht man die Festlegung des Arbeitskräftepotentials, das ein Unternehmen sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft quantitativ und qualitativ benötigt, um die gesteckten Unternehmensziele verwirklichen zu können. Man unterscheidet den Gesamtpersonalbedarf oder Brutto-Personalbedarf vom Teilpersonalbedarf. Der Gesamtpersonalbedarf eines Unternehmens wird meist als Globalzahl von Teilpersonalbedarfen angegeben. Die Differenzierung in Teilpersonalbedarfe kann an erforderlichen Qualifikationen (ausgedrückt durch Anforderungsprofile) der benötigten Arbeitskräfte festgemacht werden. Der Teilpersonalbedarf verschafft dem Unternehmen detaillierte Informationen darüber, „wieviele Arbeitskräfte (quantitative Dimension), zu welcher Zeit (temporale Dimension), mit welcher erforderlichen Qualifikation (qualitative Dimension) an welcher Stelle des Unternehmens (lokale Dimension), benötigt werden“ (Kossbiel 1992, Sp. 1597) (→Personalinformationswesen).