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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Präzisierung des Treasury-Begriffs

verfasst von : Christian Dachtler

Erschienen in: Strategisch-taktisches Treasury in Kreditinstituten

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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Unter dem Begriff Treasury versteht man sowohl eine organisatorische Einheit als auch die Gesamtheit der dieser Einheit zugeordneten Funktionen innerhalb des Finanzmanagements von Unternehmen. Der Begriff wurde ursprünglich in US-amerikanischen Unternehmen zur Beschreibung des Finanz-und Rechnungswesens verwendet, das idealtypisch von einem Treasurer und einem hierarchisch untergeordneten Schriftführer (Company Secretary) geleitet wurde. Ausgelöst durch zunehmende Komplexität dieses Bereichs, erfolgte eine Trennung des Finanz- und Rechnungswesens in die Teilbereiche Treasury und Controlling, oft verbunden mit einer hierarchischen Gleichstellung des jetzt als Controller bezeichneten Company Secretary.16 Die organisatorische Grundstruktur des Finanzmanagements bestand somit aus einem Finanzvorstand auf der ersten und je einem Treasurer und Controller auf der zweiten hierarchischen Ebene.17 Eine erste explizite Funktionsbeschreibung des Treasury erfolgte 1962 durch das Financial Executives Institute18 und wurde 1969 von Agthe in der deutschsprachigen Literatur vorgestellt. Sie umfaßt folgende Funktionen des Treasury: „(1)Kapitalbeschaffung: Aufstellung und Ausführung von Programmen für die Kapitalbeschaffung einschließlich der Verhandlungen zur Kapitalbeschaffung und der Erhaltung der notwendigen finanziellen Verbindungen.(2)Verbindung zu Investoren: Schaffung und Pflege eines Marktes für die Wertpapiere des Unternehmens und in Verbindung damit Unterhaltung von entsprechenden Kontakten zu Investitionsbanken, Finanzexperten und Aktionären.(3)Kurzfristige Finanzierung: Beschaffung und Erhaltung von Quellen für den laufenden kurzfristigen Kreditbedarf des Unternehmens wie Wirtschaftsbanken und andere Kreditinstitute.(4)Bankverbindungen und Aufsicht: Die Bankvereinbarungen aufrechterhalten, die Aufsicht über die Firmengelder und Wertpapiere ausüben und diese auch günstig anlegen sowie die Verantwortung für die finanziellen Aspekte im Immobiliengeschäft übernehmen.(5)Kredite und Forderungseinzug: Überwachung der Gewährung von Kundenkrediten und des Einzugs der fälligen Forderungen einschließlich der Kontrolle von Sondervereinbarungen für Verkaufsfinanzierungen wie Ratenzahlungen und Mietpläne.(6)Kapitalanlage: Zweckmäßige Anlage von Kapitalfonds des Unternehmens sowie Ausarbeitung und Koordinierung von Richtlinien für die Anlage von Kapital in Pensionsrückstellungen oder ähnlichen Verwendungsarten.(7)Versicherungen: Sorge für einen notwendigen und ausreichenden Versicherungsschutz.“19

Metadaten
Titel
Präzisierung des Treasury-Begriffs
verfasst von
Christian Dachtler
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-05691-1_2

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