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Erschienen in:
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1994 | OriginalPaper | Buchkapitel

Problemstellung

verfasst von : Robin Mujkanovic

Erschienen in: Vermögenskauf einer Unternehmung in der Steuerbilanz

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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Grundsätzlich läßt sich die Veräußerung einer Unternehmung auf zwei Wegen durchführen.1) Ein Weg ist die Veräußerung von Anteilen an einer Unternehmung (share deal) und der zweite Weg die Veräußerung des Betriebsvermögens einer Unternehmung (asset deal). Die Veräußerung von Kapitalgesellschaften erfolgt typischerweise als share deal, die Veräußerung von Personenunternehmungen aus steuerlicher Sicht als asset deal. Untersuchungsobjekt der vorliegenden Arbeit ist die steuerliche Bilanzierung im Falle des asset deal auf der Seite des Erwerbers. Dabei stellt sich die Frage nach der Bewertung der Wirtschaftsgüter in der Eröffnungsbilanz. Der Steuergesetzgeber hat in § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG2) festgelegt, daß “... bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs ... die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen” sind. Ziel dieser Regelung ist die möglichst richtige Bewertung, denn nur “... richtige Bewertungen geben gerechte Grundlagen für die Einkommen- und die Vermögensteuer und erfüllen die Grundforderung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit”3).

Metadaten
Titel
Problemstellung
verfasst von
Robin Mujkanovic
Copyright-Jahr
1994
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-99486-8_1

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