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1994 | Buch

Vermögenskauf einer Unternehmung in der Steuerbilanz

verfasst von: Robin Mujkanovic

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Problemstellung
Zusammenfassung
Grundsätzlich läßt sich die Veräußerung einer Unternehmung auf zwei Wegen durchführen.1) Ein Weg ist die Veräußerung von Anteilen an einer Unternehmung (share deal) und der zweite Weg die Veräußerung des Betriebsvermögens einer Unternehmung (asset deal). Die Veräußerung von Kapitalgesellschaften erfolgt typischerweise als share deal, die Veräußerung von Personenunternehmungen aus steuerlicher Sicht als asset deal. Untersuchungsobjekt der vorliegenden Arbeit ist die steuerliche Bilanzierung im Falle des asset deal auf der Seite des Erwerbers. Dabei stellt sich die Frage nach der Bewertung der Wirtschaftsgüter in der Eröffnungsbilanz. Der Steuergesetzgeber hat in § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG2) festgelegt, daß “... bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebs ... die Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen” sind. Ziel dieser Regelung ist die möglichst richtige Bewertung, denn nur “... richtige Bewertungen geben gerechte Grundlagen für die Einkommen- und die Vermögensteuer und erfüllen die Grundforderung der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit”3).
Robin Mujkanovic
2. Abgrenzung von Rechtsform und Begriffen
Zusammenfassung
Unternehmungen8) lassen sich grundsätzlich in zwei Arten von Rechtsformen gestalten, als Einzelunternehmung oder als Personenvereinigung. Letztere sind in Personengesellschaften und Vereine zu unterscheiden.9) Kapitalgesellschaften sind den Vereinen zuzurechnen. Bei den Personengesellschaften handelt es sich um die BGB-Gesellschaft, die OHG, die KG und die stille Gesellschaft.10) Während bei der Kapitalgesellschaft die Erfolgsbesteuerung durch das Körperschaftsteuergesetz11) -durch Verweis auf das EStG gelten teils auch dessen Bestimmungen - geregelt wird, unterliegen die Erfolge der Personengesellschaften und Einzelunternehmungen ausschließlich der Besteuerung bei den Eigentümern gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes.12)
Robin Mujkanovic
3. Die Funktion des § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Zusammenfassung
Steuerpflichtig bei Einzelunternehmungen ist der jeweilige Unternehmer. Dieser ist mit seinem zu versteuernden Einkommen, das sich aus der Summe der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten abzüglich bestimmter Beträge95) zusammensetzt, steuerpflichtig.96) Bei den Einkunftsarten handelt es sich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG um:
1.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
 
2.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
 
3.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
 
4.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
 
5.
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
 
6.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
 
7.
sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.
 
Robin Mujkanovic
4. Der Teilwert als Regelwert
Zusammenfassung
In § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bestimmt der Gesetzgeber den Begriff:116)
“Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber den Betrieb fortführt.”
Robin Mujkanovic
5. Die Anschaffungskosten als Korrekturwert
Zusammenfassung
§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG bestimmt, daß der regelmäßige Wertansatz mit dem Teilwert durch die Obergrenze Anschaffungskosten eingeschränkt wird. Die Begrenzung auf die Anschaffungskosten ist notwendig, um die in Kapitel 3.2 beschriebene Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorganges sicherzustellen579) und ungerechtfertigte Steuerausfälle oder Steuermehrfachbelastungen zu verhindern. Diese Ziele erzwingen, daß das Reinvermögen mit dem Kaufpreis für die Unternehmung angesetzt wird. Ein niedrigerer Ansatz bei erfolgswirksamer Verrechnung des Unterschiedsbetrages kann gleichfalls die zweite Forderung erfüllen. Inwieweit die Begrenzung auf der Ebene der einzelnen Wirtschaftsgüter oder der Betriebsebene stattfinden sollte, wird zu diskutieren sein.
Robin Mujkanovic
6. Schluß
Zusammenfassung
Die in dieser Arbeit untersuchte gesetzliche Regelung besagt, daß im Falle des Erwerbs einer Personenuntemehmung die Wirtschaftsgüter in der Eröffnungsbilanz mit den Teilwerten höchstens aber mit den Anschaffungskosten anzusetzen sind.
Robin Mujkanovic
Backmatter
Metadaten
Titel
Vermögenskauf einer Unternehmung in der Steuerbilanz
verfasst von
Robin Mujkanovic
Copyright-Jahr
1994
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-322-99486-8
Print ISBN
978-3-8244-6071-7
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-99486-8