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2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

4. Rechnungsabgrenzungsposten

verfasst von : Benjamin Auer, Peer Schmidt

Erschienen in: Buchführung und Bilanzierung

Verlag: Gabler Verlag

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Zusammenfassung

Im Laufe eines Geschäftsjahres können Zahlungen anfallen, die ganz oder teilweise als Aufwand oder Ertrag dem folgenden oder dem vorangegangenen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vorauszahlung von Mieten. Wird etwa die Miete für den Monat Januar bereits im Dezember bezahlt, so findet der Geldabgang zwar im alten Jahr statt, die mit der Auszahlung entgoltene Leistung (z. B. die Überlassung der Räume zur Nutzung) erfolgt jedoch erst im nächsten Geschäftsjahr. Damit darf der Mietaufwand erst in der GuV-Rechnung des nächsten Geschäftsjahres erfasst werden.

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Metadaten
Titel
Rechnungsabgrenzungsposten
verfasst von
Benjamin Auer
Peer Schmidt
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6917-0_26