2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsfragen bei Zeugnissen
verfasst von : Heinz-G. Dachrodt, Volker Engelbert
Erschienen in: Zeugnisse richtig formulieren
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Die Zeugniserstellung gehört zu den so genannten nachvertraglichen Verpflichtungen des Arbeitgebers. Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die in einem dauernden Dienstverhältnis beschäftigt waren, bei dessen Beendigung ein Zeugnis vom Arbeitgeber verlangen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1995 (BB 1995, S. 1355) ist die Zeugniserteilung grundsätzlich eine Holschuld des Arbeitnehmers und wird nur ausnahmsweise zu einer Bringschuld des Arbeitgebers, wenn das Abholen des Zeugnisses für den Arbeitnehmer mit unzumutbaren Belastungen verbunden ist.