1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtspolitische Kommunikation
verfasst von : Rüdiger Voigt
Erschienen in: Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Da sich Politik im demokratischen Rechtsstaat überwiegend in den Formen des Rechts darstellt, ist Rechtspolitik nicht mit rechtsförmiger Politik gleichzusetzen. Vielmehr ist Rechtspolitik das Einwirken auf die Rechtsordnung mit dem Ziel, die Rechtsstellung des Einzelnen bzw. von Gruppen in der Gesellschaft und gegenüber dem Staat zu verbessern. Wichtige Felder der Rechtspolitik sind der Schutz von Freiheit und Eigentum, von Ehe und Familie (Scheidungsrecht, elterliches Sorgerecht), von Kindern und Frauen vor Gewalt (z.B. Frauenhäuser) und Diskriminierung, des Angeklagten vor Gericht sowie der Zugang zum Gericht. Das Machtungleichgewicht zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber, Versichertem und Versicherer, Verbraucher und Hersteller soll im Wege der Rechtspolitik durch gesetzliche Regeln abgebaut werden (z.B. AbzahlungsG). Recht fungiert in solchen Fällen als gesellschaftliches Unterstützungssystem (vgl. Ziegert 1983: 266ff.), mit dessen Hilfe sich die Ansprüche gesellschaftlich Benachteiligter stärken und ggf auch durchsetzen lassen. Üblicherweise geschieht dies im Wege der Gesetzgebung. Recht ist dabei zugleich — neben dem Geld — das wichtigste Steuerungsmedium der Politik (vgl. Voigt 31993: 205ff.). Dies verliert jedoch nicht zuletzt wegen der großen zahlenmäßigen Zunahme der Rechtsnormen und ihrer zumindest scheinbaren Beliebigkeit immer mehr an Durchsetzungskraft, sodass flankierende Maßnahmen hinzukommen müssen. Nicht zufällig gibt es daher neben Gerichten (insbes. das Bundesverfassungsgericht [BVerfG]), Verwaltungsbehörden und anderen staatlichen Stellen die massenmediale Öffentlichkeit.