1992 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsquellen und Begriffe des Erbrechtes
verfasst von : Rechtsanwalt Dr. Karl Braun
Erschienen in: BGB-Familienrecht und BGB-Erbrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Auch der Kaufmann erbt und wird beerbt. Aber er sollte — möglichst beides, auf alle Fälle das Vererben — planen. Denn davon kann das Fortbestehen seines Unternehmens abhängen. Der Gesetzgeber hat zwar Lösungen vorgesehen; er läßt aber Möglichkeiten für eine individuelle Regelung offen. Es gibt deshalb zum Beispiel „gesetzliche Erben“ und „gewillkürte Erben“.