2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtsquellenbegriff der Untersuchung
verfasst von : Dr. Andreas Hänlein
Erschienen in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Rechtsquelle ist das, „woraus man das geltende Recht entnehmen kann“1. Dieser juristisch-technische Rechtsquellenbegriff wird in geringfügig divergierenden Formulierungen den gängigen Darstellungen der Rechtsquellen zugrundegelegt2. Er wird meist mit der Definition der Rechtsquelle als „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“ in Verbindung gebracht, die von Alf Ross stammt3.