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Erschienen in:
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2001 | OriginalPaper | Buchkapitel

Rechtsquellenbegriff der Untersuchung

verfasst von : Dr. Andreas Hänlein

Erschienen in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Rechtsquelle ist das, „woraus man das geltende Recht entnehmen kann“1. Dieser juristisch-technische Rechtsquellenbegriff wird in geringfügig divergierenden Formulierungen den gängigen Darstellungen der Rechtsquellen zugrundegelegt2. Er wird meist mit der Definition der Rechtsquelle als „Erkenntnisgrund für etwas als Recht“ in Verbindung gebracht, die von Alf Ross stammt3.

Metadaten
Titel
Rechtsquellenbegriff der Untersuchung
verfasst von
Dr. Andreas Hänlein
Copyright-Jahr
2001
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56782-7_1

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