2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
Erschienen in: Bürgerliches Recht Band I Allgemeiner Teil
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Während im alten Rom Menschen als Sklaven gehalten und gehandelt wurden und es auch noch heute an manchen Stellen der Erde angeblich möglich sein soll, Schoßhunde oder die Lieblingskatze zum Alleinerben einzusetzen, ist die Rechtslage zumindest in Österreich weit weniger spektakulär: Grundsätzlich stehen den Menschen als den „natürlichen“ Rechtsträgern (Rechtssubjekte) die ihren Interessen dienenden (Rechts-)Objekte gegenüber. Rechtsobjekte sind konkreten Rechtssubjekten zugeordnet; die Subjekte „herrschen“ über die Objekte. Wie das im Einzelnen aussieht, wird in den folgenden Abschnitten erklärt.