2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Risikofaktor: Embargo
verfasst von : Karmen Vranchev, M.Sc.
Erschienen in: Internationales Business Development
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Trotz der Freiheit im Außenhandel kann die Ausfuhr von bestimmten Gütern genehmigungspflichtig sein. Die Nichteinhaltung der geltenden Regeln kann zu großen Folgen führen. Deshalb ist es notwendig, folgendes zu berücksichtigen: Was für Güter man liefert, in welches Land die Lieferung erfolgt (verhängte Embargos), wer der Endempfänger ist (die Lieferung an bestimmte Personen, Organisationen u.a. kann verboten und strafbar sein) und für welche Zwecke die Güter bestimmt sind. Da in der Praxis eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen existieren, die oft geändert und ergänzt werden, ist es empfehlenswert, die zuständigen Behörden zu konsultieren, bevor man Güter ausführt, die sowohl eine zivile als auch eine militärische Verwendung haben können. Falls Anhaltspunkte für eine kritische Verwendung vorliegen, dürfen sie nicht einfach ignoriert werden. Embargobestimmungen sind auch zu beachten, wenn die Lieferung nur indirekt in ein Embargoland erfolgt. Das alles gilt auch im Fall, wenn man in die USA ausführen will, weil dort besondere Bestimmungen gelten.