1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Rücktritt bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
verfasst von : Diplom-Betriebswirt Dr.jur. Wolfram Wrabetz
Erschienen in: Fälle und Entscheidungen zum Versicherungsrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Zwischen der Architektenkammer in N und dem Krankenversicherer K bestand ein Gruppenversicherungsvertrag. Der Architekt A erklärte am 8. 9. 1975 seinen Beitritt zu diesem Vertrag. Der Versicherungsschutz sollte für ihn am 1. 10. 1975 beginnen. Laut Versicherungsschein erstreckte sich die Leistung der später beklagten Krankenversicherung auf ein Tagegeld bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab 8. Tag der Erkrankung von 100,— DM und ab 29. Tag der Erkrankung auf weitere 100,— DM. Die Krankenversicherung hatte die Beitrittserklärung akzeptiert und den Versicherungsschein mit oben genanntem Inhalt ausgefertigt und zugestellt.