2016 | OriginalPaper | Buchkapitel
Schluss
verfasst von : Tobias Hammel
Erschienen in: Haftung und Versicherung bei Personenkraftwagen mit Fahrerassistenzsystemen
Verlag: VVW
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Diese Untersuchung bestätigt die eingangs aufgestellte These, dass bei Pkw mit Fahrerassistenzsystemen vielfältige Rechtsprobleme auftrete. Sie sind äußerst akut, schließlich wurden bereits Millionen dieser Fahrzeuge abgesetzt. Die derzeitige Forschung und mediale Berichterstattung sollte sich daher keinesfalls auf die Vision des autonom fahrenden Kfz beschränken. Die jetzige Betrachtungsweise, dass Fahrzeuge mit Fahrerassistenzsystemen weitestgehend mit denen übereinstimmen, die noch bis in die 1990er Jahre vertrieben wurden, ist dringend korrekturbedürftig. Dennoch ist das bestehende Haftungssystem ausreichend, um sachgerechte Ergebnisse zu erzielen. Vermeintliche Schutzlücken lassen sich sachgerecht durch Verkehrspflichten schließen. Zudem sind die existenten Vorschriften mit Rücksicht auf die eingetretenen Änderungen auszulegen. Dies gilt beispielsweise für § 23 Abs. 1 S. 2 StVO. Nach jener Vorschrift hat der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt zu überprüfen, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist. Der Fahrer hat nunmehr eine Sichtkontrolle der Sensoren vorzunehmen und gegebenenfalls verschmutzte Sensoren zu reinigen. Weiterhin ist § 31 Abs. 2 StVZO als Schutzgesetz anzuerkennen. Überlässt der Halter einem personenverschiedenen Fahrer sein Fahrzeug, ihn über vorhandene Fahrerassistenzsystem aufzuklären und einzuweisen, so begeht er eine Schutzgesetzverletzung. Auch für autonom fahrende Fahrzeuge, denen medial die größte Aufmerksamkeit zuteil wird, bietet das geltende Haftungsregime grundsätzlich ausreichenden Schutz Bestrebungen, die Haftung des Herstellers zu entschärfen und das Produktrisiko stattdessen dem Produktnutzer aufzuerlegen, sind entschieden abzulehnen.