2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Schlussbetrachtung
verfasst von : Thomas Bräuninger, Marc Debus
Erschienen in: Parteienwettbewerb in den deutschen Bundesländern
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Westdeutschland erhielt nach dem Zweiten Weltkrieg einen föderalen Staatsaufbau mit starker, bundesstaatlich definiter zweiter „Kammer“. Damit schloss sich der Parlamentarische Rat letztlich den Vorstellungen über die Ausgestaltung des föderativen Systems in Deutschland an, wie sie bereits die Frankfurter Nationalversammlung 1848 und 1849 angedacht hatte: die Etablierung eines parlamentarischen Systems, das aus zwei Kammern besteht, von denen eine die Interessen der Länder gegenüber dem Gesamtstaat vertritt (Kropp 2010: 51–52). Dieses für den deutschen Föderalismus charakteristische Bundesratsmodell trägt dafür Sorge, dass die Expertise und die Interessen der Landesregierungen, welche im Verwaltungsföderalismus das Gros der Bundesgesetze zu vollziehen haben, in die Bundesgesetzgebung eingeht bzw. berücksichtigt werden. Da Landes- wie Bundesregierungen aus dem Wettbewerb der Parteien hervorgehen, war bereits bei Annahme des Grundgesetzes zu erwarten, dass der Bundesrat gegenüber Bundestag und Bundesregierung nicht nur eigentliche Länderanliegen, sondern auch Parteiinteressen formulieren wird. Die in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre publizierten Studien von Lehmbruch (1976) und Smith (1976) haben sich mit den Auswirkungen des deutschen Föderalismus und Bikameralismus auf die Politikgestaltung im Bund beschäftigt und dabei – wie auch Folgestudien zum deutschen Föderalismus und der Politikverflechtung im deutschen Mehrebenensystem – das Zusammenspiel von institutionellen Verflechtungen und parteipolitischem Wettbewerb in den Vordergrund gestellt. Dabei wird jedoch regelmäßig und implizit die Annahme getroffen, zwischen Landes- und Mutterparteien im Bund bestünden keine wesentlichen sachpolitischen Unterschiede beziehungsweise die Bundesparteien wären in der Lage, das Handeln der landespolitischen Akteure zu steuern.