2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sechstes Kapitel: Internetrecht
verfasst von : Mandy Risch, Andreas Kerst
Erschienen in: Eventrecht kompakt
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Das Internetrecht (IT-Recht) ist keine geschlossene Rechtsmaterie wie das Strafrecht, Urheberrecht oder Arbeitsrecht. Vielmehr versteht sich das IT-Recht als Klammer um jene Ausschnitte der Rechtsordnung, die auf Lebensbereiche mit Internetbezug anzuwenden sind. Seit 01.03.2007 fasst als
neue
Rechtsgrundlage das
Telemediengesetz (TMG)
alle wirtschaftsbezogenen Regelungen für Teleund Mediendienste aus dem Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und Medienstaatsvertrag (MDStV) zusammen.
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Das einheitliche Bundesgesetz für Telemedien dient dem Interesse und der Wahrung der Rechtsund Wirtschaftseinheit in Deutschland. Allerdings stellt das TMG trotzdem kein Internetgesetz in diesem Sinne dar. Vielmehr finden im Internet all die Gesetze und Rechtsgebiete Anwendung, die es auch im „realen“ Leben gibt.