2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Service-KAG – der Service macht den Unterschied
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Seit Ende 2001 dürfen für deutsche Investmentgesellschaften Teilbereiche ihrer Geschäftsaktivitäten auf verschiedene Parteien ausgegliedert werden. Ermöglicht wurde dies durch ein Rundschreiben des damaligen Bundesaufsichtamtes für das Kreditwesen (heute Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) vom 06.12.2001. Seinerzeit wurde es aufsichtsrechtlich erlaubt, Kerntätigkeiten einer Kapitalanlagegesellschaft, wie zum Beispiel das Fondsmanagement, auf andere Gesellschaften auszulagern. Zuvor mussten alle Teile der Wertschöpfungskette im Asset Management von einer Partei – und zwar einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) – erfüllt werden. Die Möglichkeit des Outsourcings war die Geburtsstunde der Service-KAG.