2000 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sondernutzungsrechte
Begründung, Übertragung, Änderung
verfasst von : Heinrich Kreuzer
Erschienen in: Festschrift für Werner Merle
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Begriff Sondernutzungsrecht ist ein Zentralbegriff des Wohnungseigentums. Man versteht darunter die Befugnis, Teile des Gemeinschaftseigentums allein, also unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer zu nutzen; dem Recht des einen Wohnungseigentümers steht die Duldungs- und Unterlassungspflicht der übrigen Miteigentümer gegenüber. Zur Überraschung jeden Neulings in diesem Rechtsgebiet findet sich der Begriff nicht im Gesetz. Vielmehr haben Rechtsprechung und -lehre ihn entwickelt und so festgeschrieben, dass seine selbstständige Bedeutung unstreitig ist.