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2000 | Buch | 16. Auflage

Speditionsbetriebslehre und Logistik

Die wichtigsten Prüfungsfragen mit Lösungen

verfasst von: Dipl.-Hdl. Wolfgang Oelfke

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Aufgaben und Rechtliche Stellung des Spediteurs in der Wirtschaft

Frontmatter
I. Die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Spediteurs im Güterverkehr und in der Logistik
Zusammenfassung
HGB § 453: „Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur ver-pflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen.“
Wolfgang Oelfke
II. Die Stellung des Spediteurs zum Frachtführer, Verfrachter und Lagerhalter
Zusammenfassung
HGB § 407: „(1) Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.
Wolfgang Oelfke
III. Der Speditionsvertrag
Zusammenfassung
Die grundlegenden Rechtsvorschriften über den Speditionsvertrag sind im fünften Abschnitt „Speditionsgeschäft“ des HGB §§ 453–466 geregelt. Die Speditionsgeschäfte zählen nach HGB § 1 zu den Handelsgewerben. So gilt der Spediteur als Istkaufmann. Er unterliegt dann in vollem Umfang den Rechtsvorschriften des HGB. Erfordert sein Geschäftsbetrieb keinen „nach Art und Umfang ... in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ (nur sehr selten), so wird für ihn jedoch das Speditionsrecht des HGB ebenso voll wirksam.
Wolfgang Oelfke
IV. Die Grundlagen des Frachtvertrages nach dem HGB
Zusammenfassung
Der Frachtvertrag über das Frachtgeschäft des Frachtführers wird nach den §§ 407 – 452d des HGB und über das Frachtgeschäft des Verfrachters in der Seeschifffahrt durch das „Vierte Buch“ des HGB geregelt. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten einheitlich für alle Frachtverträge im Güterkraft-, im Eisenbahn-, im Binnenschiffs- und im Luftfrachtverkehr innerhalb Deutschlands. Sie werden durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzt.
Wolfgang Oelfke

Das Speditions — Unternehmen

Frontmatter
I. Der Mensch im Betrieb
Wolfgang Oelfke
II. Die Unternehmung
Zusammenfassung
Vorüberlegungen auf der Grundlage eines guten Marketings sind anzustellen über
1.
die Art des Geschäftsgegenstandes (Speditions-, Lagerhalter- oder Frachtführertätigkeit im Verbund mit logistischen Dienstleistungen) und seine Erfolgsaussichten,
 
2.
die Schaffung eines Kundenstammes, der durch die Aufträge nicht nur einen Mindestumsatz zur Existenzfähigkeit garantieren, sondern auch gute Erfolgschancen zur Existenzsicherung des Betriebes in der Zukunft bieten muss,
 
3.
die Kapitalausstattung, die sich nach der Art des Geschäftsgegenstandes und der geplanten Gründungsgröße des Betriebes richtet,
 
4.
die Wahl der Unternehmungsform,
 
5.
den regionalen und lokalen Standort, der regional üblicherweise in den Ballungszentren der Wirtschaft, in Kundennähe und an den Nahtstellen des Verkehrs (Güterverkehrszentren, Häfen und Grenzen) liegt; der lokale Standort wird neben dem Grundstückspreis bestimmt durch Wasser-, Schienen- und Straßenanschluss unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte und durch die Nähe der Kaufleute, die der Spediteur zur Erfüllung seiner Aufgaben einschalten muss.
 
6.
die Verfügbarkeit geeigneten Personals (fachlich qualifiziert in Spedition und Logistik) zu annehmbaren Personalkosten.
 
Wolfgang Oelfke
III. Der allgemeine kaufmännische Geschäftsverkehr
Zusammenfassung
Zur Durchführung seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten benötigt der Spediteur Güter der verschiedensten Art: Büro- und Buchhaltungsmaterial, Geschäftsausstattung, Computer, Lager- und Umschlagseinrichtungen, Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe usw.
Wolfgang Oelfke

Die Einzelnen Speditionszweige

Frontmatter
I. Die Lkw-Spedition
Zusammenfassung
Der Straßengüterverkehr mit dem Lkw wird durch das „Güterkraftverkehrsgesetz“ (Gükg) vom 17. Oktober 1952 geregelt. Das GüKG gilt in neuester Fassung ab 1. Juli 1998. Es gilt für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Wolfgang Oelfke
II. Die Bahnspedition
Zusammenfassung
Grundlegende gesetzliche Vorschriften sind im Grundgesetz, im HGB §§ 407 ff. über das Frachtgeschäft, im Allgemeinen Eisenbahngesetz, im Eisenbahn-Neuordnungsgesetz von 1994, im Tarifaufhebungsgesetz und im Transportrechtsreformgesetz von 1998 enthalten.
Wolfgang Oelfke
III. Der Spediteursammelgutverkehr
Zusammenfassung
Der Versender (Urversender) schließt mit dem Versandspediteur den Speditionsvertrag, für den die ADSp und die „Kundensätze“ des Versandspediteurs gelten, und übergibt ihm seine Sammelteilsendung. Der Versandspediteur führt die Schnittstellenkontrolle durch.
Wolfgang Oelfke
IV. Außenwirtschaftliche und zollrechtliche Grundkenntnisse für den internationalen Spediteur
Zusammenfassung
Der deutsche Außenwirtschaftsverkehr (Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten) wird durch das „Außenwirtschaftsgesetz (AWG)“ und die „AußenwirtschaftsVerordnung (AWV)“ von 1961 sowie ergänzende Vorschriften geregelt. Hinzu kommt das „Gesetz über die Statistik des grenzüberschreitenden Warenverkehrs“.
Wolfgang Oelfke
V. Die Seehafenspedition
Zusammenfassung
Reeder ist der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch die Seefahrt dienenden Schiffes (§ 484 HGB).
Wolfgang Oelfke
VI. Die Luftfrachtspedition
Zusammenfassung
Es gibt die Number>IATA (International Air Transport Association) und die Number>ICAO (International Civil Aviation Organization), die beide ihren Sitz in Montreal haben.
Wolfgang Oelfke
VII. Die Binnenschifffahrtsspedition
Zusammenfassung
In der Bundesrepublik Deutschland werden das Elbe-, das Weser-, das Mittellandkanal-, das deutsche Kanal-, das Rhein-, das Donaugebiet, das Gebiet Berlin und das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern unterschieden.
Wolfgang Oelfke
VIII. Die Lagerei
Zusammenfassung
Lagerhaltergeschäfte werden von Spediteuren oder von reinen Lagerhaltern (Privatunternehmen oder städtische bzw. staatliche Unternehmen) betrieben.
Wolfgang Oelfke
IX. Die Distributionslogistik
Zusammenfassung
Die Distributionslogistik dient der Belieferung von Kunden (Endverbraucher, Händler, Hersteller) mit der richtigen Artikelart, in der bestellten Menge, in der erforderlichen Qualität, zum geforderten Zeitpunkt, am richtigen Ort und zu günstigen Kosten.
Wolfgang Oelfke
X. Über die Preisbildung in der Spedition und im Güterverkehr
Zusammenfassung
In den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundestag den Güterverkehr durch ein straffes Marktordnungssystem geregelt. So erließ die Bundesregierung — durch Gesetz dazu berechtigt — Preisverordnungen, durch die die Tarife der Verkehrsträger und der Spedition für alle Beteiligten verbindlich festgesetzt worden sind. Die Preise sind vom Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister allgemeinverbindlich verordnet worden. Es bestand Tarifzwang, es galten fast ausschließlich Festpreise.
Wolfgang Oelfke

Zur Politischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland

Frontmatter
I. Das Grundgesetz und die Grundrechte
Zusammenfassung
Das Grundgesetz (GG) ist die provisorische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die Gültigkeit behalten soll, bis sie durch eine endgültige Verfassung ersetzt wird, die von dem ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. — Es trat am 24. Mai 1949 in Kraft.
Wolfgang Oelfke
II. Die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Rechtsstaat
Zusammenfassung
Die politische Gewalt umfasst alle staatlichen Tätigkeiten und Erscheinungsformen. In der Bundesrepublik Deutschland ist sie geteilt in die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative). Die Gewalt wird von verschiedenen Organen ausgeübt, die voneinander weisungsunabhängig sind. Gleichzeitig besteht eine wechselseitige Abhängigkeit und eine Kontrolle, die gegenseitig ausgeübt wird.
Wolfgang Oelfke
III. Die Parteien
Zusammenfassung
Eine politische Partei ist ein lockerer Zusammenschluss von Bürgern mit gleichen politischen Interessen und Vorstellungen von der staatlichen Ordnung. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Über die Herkunft ihrer Mittel muss sie öffentlich Rechenschaft ablegen. Sie muss eine Satzung und ein Programm haben. Sie muss über eine in Gebiets- und Ortsverbände gegliederte Parteiorganisation verfügen.
Wolfgang Oelfke
IV. Die Bundestagswahlen
Zusammenfassung
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählen darf grundsätzlich jeder deutsche Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat (aktives Wahlrecht).
Wolfgang Oelfke
V. Die Verfassungsorgane und ihre Arbeit
Zusammenfassung
Der durch die Wahl bestimmte Abgeordnete ist als Vertreter (Repräsentant) des ganzen Volkes gewählt und bei Entscheidungen im Parlament nur seinem Gewissen unterworfen. Er ist nicht an Weisungen und Aufträge gebunden (kein gebundenes oder imperatives Mandat). Er muss jedoch bereit sein, die Aufträge seiner Partei zu vertreten, will er zur nächsten Wahl wieder aufgestellt werden.
Wolfgang Oelfke
Backmatter
Metadaten
Titel
Speditionsbetriebslehre und Logistik
verfasst von
Dipl.-Hdl. Wolfgang Oelfke
Copyright-Jahr
2000
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-94844-1
Print ISBN
978-3-409-97041-9
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-94844-1