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31.01.2013 | Bankenaufsicht | Interview | Online-Artikel

Finanztransaktionssteuer: Kosten für Großbanken im größeren einstelligen Millionenbereich

verfasst von: Stefanie Hüthig

4 Min. Lesedauer

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Mit Dr. Robert Bosch, Partner bei BearingPoint, sprach Springer für Professionals über die Folgen und Kosten der Finanztransaktionssteuer für Banken.

Springer für Professionals: Welche Geschäftsfelder laufen Gefahr, durch die Finanztransaktionssteuer unprofitabel zu werden?

Bosch: Der EU-Verordnungsentwurf für eine Steuer auf Finanztransaktionen hat neben den fiskalischen Aspekten das Ziel, den Finanzmarkt zu stabilisieren. Die Stabilisierung soll durch eine Reduzierung von kurzfristigen Transaktionen mit Wertpapieren, Wertpapierleihen und Derivaten erzeugt werden. Finanzinstitute sollten daher insbesondere diese Geschäftsbereiche auf den Prüfstand stellen. Geschäftsfelder mit kurzweiligen Haltezeiten oder mit einer sehr geringen Gewinnspanne werden von der Finanztransaktionssteuer besonders stark betroffen sein. Die Transaktionskosten im kurzfristigen Handel wie dem High Frequency Trading werden sich vervielfachen. Auch Algo Trading Systeme sind anzupassen sowie Transaktionen wie beispielsweise das Portfolio Compression oder der Handel über eine zentrale Gegenpartei (CCP).

Dabei werden bei Portfolio Compression, die sich gegenseitig aufhebenden Kontrakte aufgelöst und durch neue, wenige Kontrakte ersetzt. Alle neuen Kontrakte müssen dabei ohne Ausnahme besteuert werden. Beim Handel über eine CCP kann sich die Steuer innerhalb unterschiedlicher Szenarien sogar vervielfachen, zum Beispiel wenn die CCP zwischen zwei Handelsparteien tritt und damit auch doppelt besteuert wird.

Die Steuer könnte außerdem zu einer Verlagerung von Geschäftsaktivitäten führen. Gemäß der aktuellen Regelung werden Wertpapiergeschäfte mit 0,1 Prozent besteuert und Derivategeschäfte mit 0,01 Prozent. Aus Händlerperspektive könnte es somit interessant sein, den Wertpapierhandel weitgehend zu reduzieren und sich stärker im Derivatebereich zu engagieren. Auf Basis des aktuellen Verordnungsentwurfs könnte auch der Handel mit Contracts for Differences die abzuführende Wertpapiersteuer um das Zehnfache verringern, was in UK bereits zur Umgehung der dortigen Stamp Duty angewendet wird.

Welche Bereiche sollten Banken als erstes anpassen?

Bis zur Einführung der Steuer muss sichergestellt werden, dass diese dem Gesetz entsprechend und fristgerecht abgeführt werden kann. Die Systeme müssen hierzu alle steuerrelevanten Geschäftsvorfälle identifizieren und entsprechend berechnen können. Für das interne Reporting und die Bilanzbuchhaltung gilt es die Steuer ebenfalls zu berücksichtigen. Hinzu kommen viele Detailbereiche wie die Erhebung und das Vorhalten von steuerrelevanten Kundenstammdaten, angepasste und neue Bescheinigungen für Kunden oder veränderte Stornoprozesse. Parallel sollten die unterschiedlichen Handelsgeschäftsbereiche ihre Business Cases validieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Bereichen High Frequency und Algo Trading, dicht gefolgt von der Entwicklung neuer Strategien zur Reduzierung der entstehenden Transaktionskosten.

Welche Kosten fallen im Zuge der Anpassungen der Prozesse und der IT für die Kreditinstitute an?

Die Kosten hängen natürlich von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere jedoch vom Auslagerungsgrad der Prozesse, den vorhanden Systemlandschaften und dem jeweiligen Geschäftsmodell. Finanzinstitute, die ihre Geschäfte selbst abwickeln, müssen die obengenannten Prozesse und Systeme zum größten Teil selbst entsprechend anpassen, während Banken, die ihre Geschäfte über eine Transaktionsbank abwickeln, sich hingegen deutlich geringeren Kosten gegenüber sehen.

Ansonsten kommt es auf den jeweiligen Geschäftsbereich, die aktuell verwendeten Systeme sowie die Komplexität der Implementierung an. Bestimmte Systemanbieter werden die Steuer sicherlich im nächsten Update vorsehen. Bei eigenentwickelten Systemen oder Anbietern entstehen entsprechend höhere Kosten. Deutsche Banken haben allerdings den Vorteil, dass sie durch die Abgeltungsteuer grundsätzlich bereits die Strukturen und Prozesse für die Ermittlung und Abführung einer Steuer implementiert haben.

Durch die Umsetzung einer Vielzahl aktueller regulatorischer Themen – zum Beispiel Basel III, SEPA, MiFID II, EMIR, RTS – sind viele Ressourcen in der IT und für Prozessanpassungen gebunden. Ein Inkrafttreten der Steuer bis 2014 ist in jedem Fall sicher deutlich teurer als bis 2016.

Welche Banken wird die Finanztransaktionssteuer härter treffen: kleine oder große Häuser – und warum?

Für Großbanken, die ihre Geschäfte selbst abwickeln, wird der Aufwand gewiss deutlich höher sein. Hier ist ein größerer einstelliger Millionenbetrag denkbar. Kleinere Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit einem hohen Auslagerungsgrad und einem Fokus im klassischen Kreditgeschäft stehen eher geringen Kosten gegenüber.

Auch Finanzinstitute die relativ zur eigenen Größe gesehen höhere Transaktionsvolumen und -frequenzen aufweisen, werden eine höhere Belastung abfangen müssen. Banken mit einem separaten Investment Banking und der Verwendung von High Frequency und Algo Trading hingegen liegen dann in Zukunft sicherlich vorne. Zudem gehören Vermögensverwaltungen und Portfolio Manager durch die deutlich höheren Transaktionskosten zu den am stärksten Betroffenen. Pensionsfonds sollen zwar von der Besteuerung ausgenommen werden, allerdings ist eine Sicherstellung diesbezüglich aktuell noch unklar.

Zur Person

Dr. Robert Bosch ist Partner bei der Unternehmenberatung BearingPoint. Seine Consulting-Erfahrung im Bereich Financial Services umfasst die Unterstützung von Banken und Börse bei der Ausarbeitung von Unternehmensstrategien oder die Optimierung von Organisationsstrukturen und Prozessen. Mit starkem Kapitalmarkt-Fokus umfasst seine Erfahrung Themen wie Post Merger Integration, Front und Back Office Prozesse, Produktmanagement, Risikomanagement oder die Regulierung des Kapitalmarktgeschäftes.

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