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17.06.2013 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Bundesrat bereitet Weg für Honorarberatung

verfasst von: Bianca Baulig

1:30 Min. Lesedauer

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Anfang Juni hat der Bundesrat grünes Licht für das "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente" gegeben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird ein eigenständiges Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters geschaffen.

Laut Gesetz sollen Honorarberater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sie können die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte auch vermitteln, dürfen aber keine Provisionen von Produktanbietern oder Dritten annehmen. Zudem werden Honorarberater künftig in ein öffentliches Register eingetragen.

Banken, die Anlageberatung sowohl auf Honorar- als auch auf Provisionsbasis anbieten, müssen die beiden Bereiche strikt voneinander trennen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sagte anlässlich der Entscheidung, sie sei davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird.

Bisher wenig Nachfrage

Bislang konnten Banken in Deutschland, die die Honorarberatung anbieten, erst wenige Kunden gewinnen. Laut Autor Stefan Terliesener ist die geringe Zahlungsbereitschaft für Beratung bei Privatkunden ein wichtiger Grund für die anhaltende Flaute in der Honorarberatung. Im BANKMAGAZIN zitiert er den Bremer Finanzanalytiker Volker Looman: "Honorare werden wie Schmerzen beim Zahnarzt empfunden."

Konsequent auf das Geschäftsmodell Honorarberatung setzt hingegen die quirin bank. Sie berät ihre Kunden ausschließlich gegen Honorar. Bis heute, schreibt Terliesner, konnte das Institut damit knapp 9.000 Kunden gewinnen. Dabei handele es sich vorwiegend um wohlhabende Kunden mit einer Geldanlage bei der quirin bank von im Durchschnitt 250.000 Euro.

Sven Giegold, Abgeordneter von Bündnis 97/Die Grünen im Europäischen Parlament, sagt im Interview mit BANKMAGAZIN, der Qualifikationsnachweis für Anlageberater bei Banken sei ein Schritt in die richtige Richtung. Aber: „Dabei halte ich allerdings Strukturvertriebe für ungerechtfertigt bevorteilt. Denn diese sind von der Nachweispflicht bisher ausgeklammert. Wer aber ähnliche Produkte anbietet, der sollte auch ähnlich behandelt werden.“

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