Skip to main content

19.02.2013 | Baubetrieb | Schwerpunkt | Online-Artikel

HOAI-Novelle für August 2013 geplant

verfasst von: Annette Galinski

1:30 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
print
DRUCKEN
insite
SUCHEN
loading …

Trotz zahlreicher Verzögerungen bei der Erarbeitung der HOAI-Novelle ist es gut möglich, dass es noch vor der kommenden Bundestagswahl eine neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen geben wird. Die Rückführung der Teile X bis XIII in den verbindlichen Teil ist, trotz Beschluss der Bauminister- sowie Wirtschaftsministerkonferenz, momentan fraglich. Bis zum Inkrafttreten der Novellierung gilt die aktuelle Fassung vom 18. August 2009.

Nach Beschluss der Bauministerkonferenz der Länder (im November 2012) sowie der Wirtschaftministerkonferenz (im Dezember 2012) sollen die Leistungsbilder der HOAI modernisiert und bestmöglich vereinheitlicht sowie die Honorarstruktur aktualisiert werden. Zudem ist geplant, die mit der sechsten Novelle als Beratungsleistungen aus dem verbindlichen Preisrecht ausgegliederten ingenieurtechnischen Leistungsbilder in den verbindlichen Teil der HOAI als Planungsleistungen zurückzuführen. Konkret sind dies die Leistungen aus folgenden Bereichen:

  • Teil X: Thermische Bauphysik
  • Teil XI: Schallschutz und Raumakustik
  • Teil XII: Bodenmechanik, Erd- und Grundbau
  • Teil XIII: Vermessungstechnik.

Bisher sind für Ingenieure, die in den genannten Bereichen tätig sind, nicht verpflichtende Regelungen anzuwenden.

Honorargutachten

Seit 11. Februar 2013 sind die beiden Honorargutachten zur HOAI 2013 öffentlich zugänglich. Unser Autor Klaus D. Siemon hat daran als Gutachter für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie maßgeblich mitgewirkt. Auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie steht der Forschungsbericht zum Download bereit.

Tendenziell steigen die Nominalhonorare der untersuchten Leistungsbilder nach den Empfehlungen der Gutachter mit der HOAI 2013. Im Rahmen der letzten Novellierung von 2009 wurden die Leistungsbilder für Architekten und Ingenieure sowie die Honorarsätze nicht aktualisiert und stattdessen die Honorare pauschal um 10 Prozent angehoben.

Weiterer Zeitplan der HOAI-Novellierung

März 2013: Versand des Referentenentwurfs an die Länder und Verbände

April 2013: Kabinettsbeschluss

Mai/Juni 2013: Bundesrat (letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause: 5. Juli 2013)

August 2013: Inkrafttreten der Novellierung

print
DRUCKEN

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2012 | Buch

HOAI-Kommentar

zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

2012 | Buch

Die HOAI 2009 verstehen und richtig anwenden

mit Beispielen und Praxistipps

2010 | Buch

HOAI-Praxis bei Architektenleistungen

Die Anwendung der Honorarordnung für Architekten