Die Folgeschäden von strafbaren Handlungen einiger Manager können hoch sein. Die Reputation leidet, gute Mitarbeiter wenden sich ab. Der Compliance Officer soll Schäden vorbeugen.
„Ich habe weder belogen noch betrogen“. Es ist nicht gerade üblich, dass sich der Chef eines mächtigen, globalen Konzerns derart defensiv äußert und seine vermeintliche Unschuld wie ein verdächtiger Schwerkrimineller betont. Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, ist immer wieder bemüht, sein reines Gewissen zu betonen.
Die Staatsanwaltschaft München wirft Fitschen und den früheren Deutsch-Bankern Josef Ackermann, Rolf Breuer und Clemens Börsig vor, vor Gericht Unwahrheit gesprochen zu haben. Sie hätten die Richter im Schadenersatzprozess um die Pleite des Medienunternehmers Leo Kirch bewusst hinter das Licht geführt. Die Anklageschrift hat angeblich 627 Seiten.
Streit mit den Behörden
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Die Anwälte der Deutschen Bank arbeiten auf Hochtouren. Der Fall Kirch ist nicht das einzige Vergehen, das dem prominenten Unternehmen vorgeworfen wird. Die geschäftlichen Verfehlungen und der Streit mit der Justiz scheinen kein Ende zu nehmen: Es geht um Tricksereien in der Libor-Zins-Affäre oder um einen Streit mit den US-Behörden in Sachen US-Hypotheken. Die Rückstellungen für drohende Strafen in Milliardenhöhe verhageln bereits die Bilanz.
Doch in Fällen wie bei der Deutschen Bank geht es nicht mehr um die reinen Strafgelder. Die Folgeschäden der strafbaren Handlungen können häufig viel bedeutender sein. „Neben den eigentlichen Vermögensschäden und Strafzahlungen treten etwa die Kündigung langfristiger Geschäftsbeziehungen oder das Ausscheiden wichtiger Mitarbeiter als bedeutsame Schäden“, schreibt Thomas Berndt in dem Buch „Compliance Officer“ auf Seite 21. Die Unternehmensreputation leide, neue Mitarbeiter könnten schwerer gewonnen werden, die Zusammenarbeit mit Regulatoren und Aufsichtsbehörden gestalte sich schwieriger.
Rechenschaft ablegen
Der Compliance Officer soll diesen Schäden vorbauen und darüber wachen, dass die Corporate Governance – also die sauber Unternehmensführung – eingehalten wird. In Dax-30-Konzernen können entsprechende Abteilungen über hundert Mitarbeiter haben. Organisieren, Delegieren, Kontrollieren und Dokumentieren sind, so heißt es in dem Buch, die obersten Pflichten für die Geschäftsführung. Wer führt, müsse eben Rechenschaft ablegen.
Fazit: Auch wenn die Erträge einer guten Kontrolle auf den ersten Blick nicht quantifizierbar sind, verhinderte Strafverfahren oder verhinderte Konventionalstrafen sind es allemal wert, ein ernsthaftes „Integrity Management“ in Unternehmen einzuführen. Jürgen Fitschen wird allemal dankbar sein, wenn sein Haus endlich aus den negativen Schlagzeilen verschwindet.