2012 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Zollformalitäten
verfasst von : Michael Von Fischer, Froriep Renggli, Sabia Sheikh
Erschienen in: Die Wohnsitzverlegung in die Schweiz
Verlag: Gabler Verlag
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Bei der Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz können die Hausratgegenstände sowie Sammlungen, Tiere oder Fahrzeuge abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass die eingeführten Gegenstände vor der Einfuhr bereits während mindestens sechs Monaten persönlich gebraucht wurden und diese auch nach der Einfuhr weiterhin persönlich benutzt werden. Bei der Einfuhr ist hierzu ein ausgefülltes Antragsformular „Übersiedlungsgut“ dem Einreisezollamt vorzulegen.