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1989 | Buch

Staatliche Wirtschaftsaufsicht in Deutschland

Die Entwicklung der Apothekenaufsicht Preußens und Nordrhein-Westfalens von ihrer Gründung bis zur Gegenwart

verfasst von: Joe Weingarten

Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften

Buchreihe : Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Einleitung

Einleitung
Zusammenfassung
Obwohl die Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmaßnahmen möglicherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema ‘Wirtschaftsaufsicht’ im Gegensatz zur innerstaatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Einige verwaltungswissenschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Werke gehen auf die Wirtschaftsaufsicht (im Gegensatz zur Dienst- oder Fachaufsicht) gar nicht bzw. nicht gesondert ein (Ellwein 1983; Thieme 1984), andere beleuchten nur Einzelaspekte wie die Aufsicht über öffentliche bzw. gemischtwirtschaftliche Unternehmungen (Forsthoff 1973:514 bzw. 519) oder die Aufsicht über öffentlichrechtliche Körperschaften (Maurer 1983:464).
Joe Weingarten

Grundlagen, Mittel und Ziele staatlicher Wirtschaftsaufsicht

1. Der Wirkungsrahmen staatlicher Wirtschaftsaufsicht
Zusammenfassung
Die Entwicklung des Aufsichtsbegriffs und seine theoretische Aufgliederung hat sich in der Zeit nach 1900 im wesentlichen an der innerstaatlichen Aufsicht vollzogen, etwa an der Aufsicht des Reiches über die Einzelstaaten. Dennoch gehört diese frühe Diskussion um den Begriff der ‘Aufsicht’ in den hier behandelten Zusammenhang der Wirtschaftsaufsicht, da ihre Ergebnisse für den Bereich der Aufsicht über Wirtschaftssubjekte aufgenommen und weiterentwickelt wurden.
Joe Weingarten
2. Maßstäbe und Ziele der Wirtschaftsaufsicht
Zusammenfassung
Die staatliche Beaufsichtigung von Wirtschaftsprozessen und -unternehmen kann nach verschiedenen Theoriemustern erklärt werden. In der Reihenfolge ihrer Entwicklung und aufeinander aufbauend können dabei die Maßstabstheorie, die Pflichttheorie, die Schutztheorie und (als zusammenfassender Ansatz) die Funktionsschutztheorie unterschieden werden:
  • Nach der Maßstabstheorie ist es das Ziel der Aufsicht, das Verhalten der Beobachteten in Einklang zu bringen mit vorgegebenen Maßstäben (Stein 1967:3). Nach Haenel ist der Zweck der Staatsaufsicht darin begründet, die Gewährleistung der Pflichterfüllung ohne eine besondere Orientierung an einem objektiven Maßstab sicherzustellen. Kiefer (1909:7) drückt das an seinem schon zitierten ‘Herdenbeispiel’ so aus:
    “...der Hirt, der seine Herde beaufsichtigt, sieht zu, daß seine Herde richtig weidet und daß sie nichts unrichtiges tut... der A., der den B. beaufsichtigt, sieht zu, daß B. eine Tätigkeit ‘richtig’ ausführt und daß er keine ‘unrichtige’ Tätigkeit vornimmt.”
Joe Weingarten
3. Der Ablauf der Aufsicht
Zusammenfassung
Bei der Aufsicht lassen sich anhand der in Kap. 2.2.1 (Aufsichtstheorien) getroffenen Aufteilung der Aufsichtsschritte drei Gruppen von Aufsichtsmitteln unterscheiden: Überwachungsmittel, Berichtigungsmittel und Sanktionen (vgl. Stein 1972:2005f).
Joe Weingarten
4. Defizite der Aufsichtsdiskussion
Zusammenfassung
Bei der Überwachung von Wirtschaftssubjekten lassen sich verschiedene Organisationsformen unterscheiden.
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Apothekenaufsicht in Preußen

5. Das deutsche Apothekenwesen und seine Beaufsichtigung im Mittelalter
Zusammenfassung
Die ersten Apotheken (oder besser: ihre Vorläufer) stammen aus dem arabischen Raum, wo schon um das Jahr 800 von Apotheken gesprochen werden kann (Günzel 1905:5; Hoffmann 1961:19; Müller-Hester 1952:943). Aufbauend auf Erfahrungen der Antike wurden dort schon zwischen den Jahren 1000 und 1200 bedeutende medizinische Werke verfaßt (Urdank/Dieckmann 1954:22f). Die geistigen Grundlagen dafür schuf die antike griechische Wissenschaft, welche die Pharmazie aus der — noch bei den Ägyptern vorherrschenden — mystisch-religiösen Bindung löste und ihr ein chemisch-wissenschaftliche Gerüst gab. (Hoffmann 1961:19)
Joe Weingarten
6. Die preußische Medizinal- und Apothekengesetzgebung
Zusammenfassung
Die Entwicklung der Apothekenaufsicht in Preußen steht in enger Verbindung zu der Gesamtentwicklung des preußischen Staatswesens. Dies zeigt sich schon, wenn man die ‘Ausgangsposition’ der preußischen Medizinalgesetzgebung betrachtet: Preußen bildete im 17. Jahrhundert — aufgrund seiner Expansionen — kein einheitliches Staatsgebilde. Neu in den Staatenverbund aufgenommene Gebiete besaßen z.T. schon ein entwickeltes Medizinalwesen und eine eigene Medizinalgesetzgebung; sie behielten diese teilweise auch nach ihrer Eingliederung in den preußischen Staat bei (vgl. Kap. 6.2).
Joe Weingarten
7. Die Apothekengesetzgebung des Deutschen Reiches
Zusammenfassung
Die Revidierte Apotheker-Ordnung von 1801 stellte den Endpunkt der Entwicklung der gesetzlichen Grundlage des preußischen Apothekenwesens dar. Schon vor dem Eintritt Preußens in das neue Deutsche Reich war dieses Gesetz ‘überholungs-bedürftig’. Zunehmend wurde deutlich, daß Veränderungen der Rechtsmaterie nur auf dem Verordnungsweg (und immer nur für die gerade zu ändernde Einzelfrage) auf die Dauer die Probleme nicht lösen konnten. Dies belastete nicht nur das Apothekenwesen:
“Es fehlt unserm Sanitäts- und Medicinalwesen Einheit und Prinzip, alles ist Stück- und Flickwerk, wie es gerade eben die Umstände bringen oder erzwingen. Wir bewegen uns in einer Fluth von Rescripten, Verordnungen und Regulativen, von denen eines das andere rectificiert aufhebt, ergänzt, so dass der Neuling sich kaum zurecht findet; am schwersten drückt uns die bureaucratisera Bevormundung, die jede frohe und freie Entwicklung hemmt.” (Lion 1862:3f)
Joe Weingarten
8. Die Organisation des Preußischen Medizinalwesens bezüglich der Apothekenaufsicht
Zusammenfassung
Auf der Errichtung des Collegium Medicum in Berlin 1685, seine Aufwertung zum Ober-Collegium Medicum in Zusammenhang mit dem Medizinaledikt von 1725 sowie seine Vereinigung mit dem Ober-Collegium Sanitatis zum Ober-Collegium Medicum et Sanitatis 1799 ist schon eingegangen worden. Danach standen alle Medizinalpersonen bei der Ausübung ihrer Kunst unter der Aufsicht der Provinzial-Kollegien und des Ober-Collegiums, “dergestalt, daß in erster Instanz von jener und in zweiter Instanz von dieser erkannt (wurde).” (Rust 1838:43) Die Errichtung des Ober-Collegiums und die Unterstellung der Provinzial-Kollegien unter dieses Gremium stellte damit eine Abkehr von der Idee einer einheitlichen Staatsverwaltung der inneren Angelegenheiten (außerhalb der Justizverwaltung) dar, die 1723 der Errichtung des ‘Generaldirektoriums’ zugrunde gelegen hatte (so v. Rönne 1864:36).
Joe Weingarten
9. Ausgewählte Aufsichtsgebiete
Zusammenfassung
Nach der Darstellung der Entwicklungsgeschichte der preußischen Medizinal- und Apothekengesetzgebung und der Beschreibung der preußischen Medizinalverwaltung mit den für die Apothekenaufsicht zuständigen Verwaltungsinstanzen und Medizinalbeamten soll nun zum Inhalt der Aufsicht übergegangen werden.
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10. Mittel der Apothekenaufsicht
Zusammenfassung
Daß die Visitation der Apotheken — die ‘Ortsbesichtigung’ durch Vertreter der Behörden — ein Hauptträger der kommunalen und staatlichen Apothekenaufsicht seit dem Mittelalter war, ist in Kap. 5 ausführlich dargestellt worden; — einschließlich der Begleiterscheinungen dieser ‘gesellschaftlichen’ Ereignisse, die sich noch lange verfolgen lassen: Erst 1887 wurde beispielsweise in Mecklenburg die durch Verordnung vom 20. Dezember 1774 offiziell vorgeschriebene Bewirtung der Revisionskommissionen als Pflichtleistung aufgehoben. (Adlung/Urdan 1935:95) Daß Anspruch und Wirklichkeit der Revision oftmals weit auseinanderklafften, ist ebenfalls schon erläutert worden. Dieses Problem wurde aber auch schon in der zeitgenössischen Literatur kritisiert:
“In einer Apotheke nachzusehen, ob die bereiteten und einfachen Arzneymittel gut sind, ist in einem Staat, wo medicinische Polizey eingeführt, ein der Arzneywissenschaft sehr nöthiges Geschäft. So wie dieses noch zur Zeit verrichtet wird, ist es Sand dem Publikum in die Augen geworfen.” (Mönch 1783: 187)
Joe Weingarten

Apothekenaufsicht in Nordrhein-Westfalen

11. Die bundesgesetzliche Regelung des Apotheken- und Arzneimittelwesens
Zusammenfassung
Mit der Kapitulation im Mai 1945 war das ‘Tausendjährige Reich’ zu Ende gegangen, ohne auf dem Gebiet des Apotheken(betriebs)wesens eine einheitliche und zukunftsoffene Regelung erreicht zu haben. Das preußische System der verschiedenen nebeneinander bestehenden Privilegien und Konzessionen hatte einen weiteren Abschnitt der deutschen Geschichte nahezu unverändert überstanden, was sicher auch dem Beharrungsvermögen der durch dieses System geschützten Apotheker zu verdanken war!
Joe Weingarten
12. Die Aufsichtsgebiete nach dem Bundesrecht
Zusammenfassung
Wie in der Einleitung dieser Untersuchung angekündigt, sollen die zentralen Aufsichtsgebiete anhand derer das Apothekenwesen in Preußen analysiert wurde, auch in ihrer Entwicklung in der bundesdeutschen und nordrhein-westfälischen Apothekenaufsicht dargestellt werden.
Joe Weingarten
13. Apothekenaufsicht in Nordrhein-Westfalen
Zusammenfassung
Schon in Kap. 10.2 ist gezeigt worden, daß einerseits seit langem ein Teil der Staatsaufsicht über die Apotheker von deren Selbstverwaltungsorganen geleistet wird, und daß diese Aufsicht nach 1901 auf die Apothekerkammern — wenn auch nur mit geringen Kompetenzausstattungen — übertragen wurde. Da die Kammern auf der anderen Seite auch ein gewisses Maß an Interessenvertretung für die Apotheker leisten, kann man auch für die Zeit nach 1945 sagen, daß die Organisation der Apotheker in Zusammenschlüssen eine ‘zweigleisige’ ist: auf der einen Seite in öffentlich-rechtlichen Kammern, auf der anderen Seite in privatrechtlichen Vereinen; eine Teilung, die auf der obersten Ebene aber in einer Verschmelzung der Spitzenorganisationen endet (vgl. Kap. 13.1.2). Es scheint deshalb angebracht, in der Einleitung zu diesem Kapitel zunächst ein paar Bemerkungen zur Organisation der Apotheker in privaten Vereinen zu sagen, bevor näher auf die Form und die Aufgaben der Apothekerkammern eingegangen wird.
Joe Weingarten

Apothekenaufsicht als staatliche Wirtschaftsaufsicht — Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Untersuchung

14. Entwicklungslinien der Apothekenüberwachung
Zusammenfassung
Die Untersuchung der frühen Beaufsichtigung der Apotheken in Deutschland hat gezeigt, daß sich dabei zwei — historisch aufeinander folgende — Perioden der öffentlichen Apothekenaufsicht unterscheiden lassen:
  • die kommunale Apothekenaufsicht bis zum 17. Jahrhundert und
  • die Staatliche Apothekenaufsicht seit dem Beginn der Entwicklung des modernen Territorialstaates.
Joe Weingarten
15. Die staatliche Apothekenaufsicht in Preußen und Nordrhein-Westfalen — Eine Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Zusammenfassung
Schon in Teil I dieser Untersuchung ist bei der Darstellung der Ansätze der Wirtschaftsaufsichtstheorie immer wieder auf Fragen der Apothekenaufsicht eingegangen worden. Nach der Beschreibung der Grundlagen, Träger und Formen der Apothekenaufsicht in Preußen und Nordrhein-Westfalen sollen hier abschließend noch einmal die wesentlichen Ansätze dieser Aufsichtstheorie (Aufsichtsmaßstäbe, Aufsichtsziele etc.) auf diese konkrete Aufsichtsform bezogen werden.
Joe Weingarten
Backmatter
Metadaten
Titel
Staatliche Wirtschaftsaufsicht in Deutschland
verfasst von
Joe Weingarten
Copyright-Jahr
1989
Verlag
VS Verlag für Sozialwissenschaften
Electronic ISBN
978-3-663-14308-6
Print ISBN
978-3-531-11916-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-14308-6