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2007 | Buch

Steuerbelastung — Steuerwirkung — Steuergestaltung

Festschrift zum 65. Geburtstag von Winfried Mellwig

herausgegeben von: Michael Wehrheim, Rainer Heurung

Verlag: Deutscher Universitätsverlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
De. Nutzungsrechte, Rechnungsabgrenzungsposten, schwebende Geschäfte — ein „magisches Dreieck“ der Bilanzierung
Auszug
Winfried Mellwig hat sich in einigen seiner jüngsten Fachbeiträge dem Spannungsfeld von Nutzungsrechten, Rechnungsabgrenzungsposten und schwebenden Geschäften gewidmet.1 Idealerweise deckt sich dies mit einem schwerpunktmäßigen Betätigungsfeld des Verfassers während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Jubilars. Es liegt nahe — mit diesen Veröffentlichungen von Winfried Mellwig als Anlass — den Versuch eines Brückenschlags zu eigenen Arbeiten zu unternehmen.
Mathias Babel
De. Zusammensetzung des Gesamtbetrags der Einkünfte in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens
Auszug
In dreijährigem Abstand veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen resp. das Statistische Bundesamt eine Erhebung u.a. darüber, wie sich für die Gesamtzahl der Lohn-und Einkommensteuerfälle der Gesamtbetrag der Einkünfte (im Weiteren etwas falsch, aber vereinfachend, auch als „Einkommen“ bezeichnet) zusammensetzt. Die neuesten Zahlen liegen für das Jahr 20011 vor, und zwar seit März 2006. Danach setzt sich das Einkommen für die insgesamt 27.843.453 erfassten Lohn-und Einkommensteuerfälle2 aus folgenden Einkünften zusammen:
Hans G. Bartels
De. IFRS auch als Grundlage für die Ausschüttungs- und Steuerbemessung
Auszug
„Einkommen ermitteln heißt, ein Urteil abgeben über die mögliche Periodenentnahme, ohne das am Periodenanfang bereits vorhandene Potential künftiger Entnahmen anzutasten. Gläubigerschutzorientierte Gewinnermittlung heißt, ein Urteil abgeben über die mögliche Periodenentnahme, ohne das am Periodenanfang schon vorhandene Potential, Gläubiger bedienen zu können, anzugreifen. In beiden Fällen handelt es sich um die Sicherung der Fähigkeit, künftig Zahlungen zu leisten, um die Ermittlung des bei Erhalt dieser Zahlungsfähigkeit entziehbaren Betrages.“1 Bereits vor beinahe 25 Jahren diskutierte der Jubilar die heute insbesondere im Rahmen der Internationalisierung der Rechnungslegung aktuelle Frage nach der Vereinbarkeit der Zielsetzungen von Handels- und Steuerbilanz. In einem seiner wertvollsten Aufsätze „Bilanzrechtsprechung und Betriebswirtschaftslehre“ aus dem Jahre 1983 zeigte Professor Dr. Winfried Mellwig, dass sich die Zielsetzungen beider Bilanzen nicht widersprechen müssen und jede Zugrundelegung unterschiedlicher Objektivierungsmaßstäbe für Handels- und Steuerbilanz nicht begründbar sei.2 Seine Argumentation kann bis heute als Beweis für die Notwendigkeit eines Anknüpfens der steuerlichen Gewinnermittlung an die Ausschüttungsbemessungsbilanz angesehen werden.
Hans-Joachim Böcking
De. Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung des Abbruches von erworbenen Gebäuden
Auszug
Die markanten Gebäudeleerstände in großen und mittelgroßen Städten sind eine wesentliche Ursache für die steigende Zahl von Revitalisierungsvorhaben in der inländischen Immobilienwirtschaft. Vor dem Hintergrund des derzeitigen Aufschwungs in der Immobilienbranche, vornehmlich bedingt durch Transaktionen international aktiver Investoren, stehen heute in der Regel hinreichend Finanzmittel für die Modernisierung von Gebäuden zur Verfügung. Fragen der Gebäudebilanzierung, aber auch des Abbruches von Gebäuden oder Gebäudeteilen, sind damit wieder stärker in den Blickwinkel von Alteigentümern und (neuen) Investoren gerückt. Wird bei einem erworbenen Gebäude ein Abbruch erwogen, so stellt sich die Frage: Wie ist der noch in den Büchern angesetzte (Rest-)Buchwert und der beim Abbruch entstehende Aufwand im Rahmen der Erfolgsbesteuerung zu behandeln?
Reinhold C. Heibel
De. Konzernsteuerquote und Überleitungsrechnung
Auszug
In der jüngeren Vergangenheit hat die Bedeutung der Konzernsteuerquote, die durch Gegenüberstellung von effektivem Steueraufwand und Vorsteuerergebnis eines Konzerns dessen effektive Ertragsteuerbelastung als Prozentgröße ‚effektiver Steuersatz‘ beziffert, als Quantifizierungsmaß der Steuerbelastung von Konzernen1 und als Instrument der Konzernabschlussanalyse in Wissenschaft und Praxis kontinuierlich zugenommen2. Instrument zur Kommunikation, insbesondere aber zur Analyse der Konzernsteuerquote und zur Identifikation ihrer Werttreiber, ist die nach internationalen Rechnungslegungsstandards und den Vorschriften des DRSC verpflichtende tax reconciliation. In dieser steuerlichen Überleitungsrechnung wird ausgehend von einer erwarteten Steuerbelastung die effektive Steuerbelastung des Konzerns und damit der Dividend der Konzernsteuerquote hergeleitet. Hierbei werden im Grundsatz sämtliche Ursachen, die Abweichungen der effektiven von der erwarteten Steuerbelastung ausgelöst haben, offengelegt und erläutert, so dass die auf die Konzernsteuerquote einwirkenden Einflüsse offenbar werden.3
Norbert Herzig
Besteuerungsprinzipien bei Personengesellschaften im Falle der Bilanzierungskonkurrenz
Auszug
Schon im Jahr 1978 hat sich der Jubilar mit der Problematik der steuerlichen Behandlung von Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG auseinandergesetzt1. Seit der BFH2 von der Bilanzbündeltheorie abgerückt ist und somit Gleichstellung von Mitunternehmer und Einzelunternehmer aufgegeben hat, geriet besonders die Besteuerung von Mitunternehmerschaften in die Diskussion.3
Rainer Heurung
De. Rückstellungsbilanzierung und Objektivierung nach HGB und IFRS
Auszug
Handels- und Steuerbilanz stehen vor dem gleichen Dilemma: Sie wollen über die zukunftsgerichtete wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens objektiviert berichten. Der Grad und die Ausgestaltung der Objektivierung können dabei für jedes Rechenwerk separat festgelegt werden. Winfried Mellwig lehnte diese Herangehensweise bereits 1983 — also vor fast 25 Jahren — mit überzeugenden Gründen ab: Der mit der Steuerbilanz verfolgte „Zweck der Ausschüttungsbemessung deckt sich — nach heute dominanter Auffassung — mit dem primären Zweck der Handelsbilanz“1. Beide Rechenwerke zielen auf die vorsichtige und objektivierte Ermittlung eines Gewinns, der den Gesellschaftern zur Ausschüttung und dem Fiskus zur Besteuerung offen steht. „Beide Bilanzen ermitteln die eine, wenngleich objektivierungsbedingt verzerrte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.“2 Identische Zwecke erfordern aber grundsätzlich auch eine identische Wahl des Objektivierungsmaßstabs. „Eine unterschiedliche Gewichtung der Objektivierungsrestriktion je nach Art des Jahresabschlußzweckes ist […] abwegig“3 und „-bis zum Beweis des Gegenteils — reine Willkür.“4
Michael Hommel
De. Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung im EU-Kontext
Auszug
Seit einigen Jahren bin ich als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Mellwig an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt tätig. Ich freue mich sehr, neuen, interessierten Studentengenerationen Einblick in die komplexe Materie des internationalen Steuerrechts geben zu können. Mein Dank gilt in diesem Zusammenhang Prof. Dr. Mellwig, der dies ermöglicht, sowie den Freiraum geschaffen hat, die verschmelzende Kombination von einer gewissen praktischen Ausrichtung verknüpft mit der notwendigen wissenschaftlichen Basis darzustellen.
Stefan Köhler
De. Investitionsrelevanz aktueller Reformvorschläge zur Unternehmensbesteuerung
Auszug
Winfried Mellwig hat sich bereits in frühen Jahren seiner Forschungs-und Lehrtätigkeit mit Fragen des Steuereinflusses auf betriebliche Investitionen beschäftigt.1 Da der Verfasser sich dem Jubilar seit der gemeinsamen Assistentenzeit an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster verbunden fühlt, stellt es für ihn eine große Freude und Ehre dar, ihm diesen kleinen Beitrag zu aktuellen Entwicklungen der steuerlichen Investitionsrelevanz in der Festschrift zu seinem 65. Geburtstag zu widmen.
Norbert Krawitz
De. Risikoteilung und Einfluss der zinsbereinigten Einkommensteuer auf Investitionsentscheidungen
Auszug
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre befasst sich nicht nur mit dem Einfluss aktueller Steuersysteme auf die Vorteilhaftigkeit ökonomischer Entscheidungen, sondern gibt auch Empfehlungen für deren Neugestaltung. Zwischen beiden Forschungsschwerpunkten bestehen enge Beziehungen. Wenn gezeigt wird, welche Implikationen mit aktuellen Steuern verbunden sind und Kriterien zu ihrer Beurteilung offen gelegt werden, werden implizit auch Gestaltungsempfehlungen zum Ausdruck gebracht.
Helmut Laux, Matthias M. Schabel
De. Eine Lanze für die nachgelagerte Gewinnbesteuerung
Auszug
Nach plausiblen Feststellungen stammt die deutliche Mehrheit der internationalen Steuerliteratur aus deutscher Feder. Und wenn sich wiederum die deutschsprachige Steuerliteratur ausufernd mit der Gestaltung und Wirkung der Steuerbilanzierung sowie mit einschlägigen Gesetzesregelungen, Rechtsprechungssätzen und Verwaltungsanweisungen befaßt, dann ist dies kein stolzes, sondern ein eher resignatives Politik-und Forschungsergebnis.
Joachim Mitschke
De. Zur bilanzrechtlichen Beurteilung eines Schuldverschreibungsdisagios
Auszug
Der um das Bilanzrecht hochverdiente Jubilar hat sich in einem wegweisenden Beitrag jüngst mit Grundsatzfragen der Rechnungsabgrenzungsposten beschäftigt.1 Unsere Auseinandersetzung mit einem Urteil des Finanzgerichts Köln2 zu den Rechnungsabgrenzungsposten mag daher für ihn von Interesse sein. Das muss um so mehr gelten, als der Urteilssachverhalt eine Stellungnahme zum Verhältnis von formalrechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise erzwingt und das Urteil nicht rechtskräftig ist, das heißt die entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs derzeit noch aussteht3 und daher vom I. BFH-Senat wiederum eine Leitentscheidung zum Verhältnis von formalrechtlicher und wirtschaftlicher Betrachtungsweise erwartet werden kann,4 ein Problem, das auch der Jubilar mehrfach in besonders tiefgründiger Weise behandelt hat.5
Adolf Moxter, Manfred Eibeishäuser
De. Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften unter besonderer Berücksichtigung von Anteilen an Private Equity-Fonds
Auszug
Betrachtet man das Schaffenswerk des Jubilars, findet sich eine Reihe von Themen, die sich wie ein roter Faden durch die Forschungs- und Lehrtätigkeit von Mellwig ziehen und auch ihren Niederschlag in zahlreichen Veröffentlichungen gefunden haben. Dazu zählen mit Sicherheit Fragen der Bilanzierung und Besteuerung im Zusammenhang mit Personengesellschaften.1 Die Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften in der Handelsbilanz — und dabei insbesondere die Frage der Erfolgszurechnung auf die Gesellschafter — ist eines der Themengebiete, mit denen sich Mellwig wiederholt beschäftigt hat.2 Den Stellenwert der dabei herausgearbeiteten Grundsätze vermag man nur angemessen zu würdigen, wenn man diese den — aus heutiger Sicht —überholten Thesen gegenüberstellt, die andernorts vertreten wurden. So wies Mellwig nach, dass die „Spiegelbildmethode“ als Verfahren zur Abbildung von Gewinnen und Verlusten im handelsrechtlichen Jahresabschluss der an einer Personenhandelsgesellschaft beteiligten Gesellschafter keine Berechtigung hat 3 — eine Erkenntnis, die heute in der Theorie nahezu unbestritten,4 wenn auch in der Praxis noch nicht überall Allgemeingut ist.
Dirk Rabenhorst
De. Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre aus der Sicht eines Steuerrechtlers
Auszug
Der Verfasser war in den Jahren 1993 bis 2001 Lehrbeauftragter am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Er hat Vorlesungen und Kolloquien am Lehrstuhl des Jubilars gehalten, und zwar in den letzten Jahren seines Auftrags speziell über Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Dies ist Anlass, dem Jubilar dafür zu danken, dass er einem Steuerrechtler dies zutraute und ihm dieses betriebswirtschaftliche Fachgebiet anvertraute und damit einen „Brückenschlag“ zwischen Steuerrecht und Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre wagte, der bis heute nicht selbstverständlich ist.1 Dieser multidisziplinäre Ansatz ist zugleich Anlass, in der Festschrift für den Jubilar der Frage nach dem Verhältnis von Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre und Steuerrechtswissenschaft nachzugehen. Ich sehe dafür drei Ausgangsfragen:
1.
Welchen Beitrag hat die Rechtswissenschaft zum Entstehen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre geleistet (s.u. 2.)?
 
2.
Was kann und sollte der Steuerrechtler zur Ausbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre beitragen (s.u. 3.)?
 
3.
Welche Forderungen an das Verhältnis der beiden Steuerwissenschaften (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrechtswissenschaft) ergeben sich heute aus der Globalisierung der Wirtschaft sowie aus der Internationalisierung und Komplizierung des Steuerrechts (s.u. 4.)?
 
Arndt Raupach
De. Der G-REIT — eine kritische Analyse
Auszug
Zahlreiche ausländische Rechtsordnungen ermöglichen bereits seit längerer Zeit indirekte Immobilienanlagen über steuerbegünstigte Immobilienaktiengesellschaften, sogenannte Real Estate Investment Trusts (REITs)2. REITs machen in diesen Ländern 2–3%, teilweise sogar über 10% des Aktienmarktes aus3. Die Einführung von REITs auch in Deutschland ist damit naheliegend, auch wenn in der politischen Diskussion nicht unumstritten. Dem „Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen“ der Bundesregierung vom 12. Januar 2007 („Gesetzesentwurf“ )su4, der das „Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen“ ( „REIT G“ beinhaltet, scheint nunmehr die gesellschafts- und steuerrechtliche Ausgestaltung der deutschen REIT-Aktiengesellschaft ( „REIT AG“ oder „GREIT“ einigermaßen verlässlich zu entnehmen zu sein5.
Uwe Schimmelschmidt
De. Die Einkommensteuer in der Krise
Auszug
In den 1970er Jahren breitete sich das Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, seiner Bedeutung entsprechend, an den deutschen Universitäten aus. Winfried Mellwig gehörte zu den jungen Fachvertretern, die diese Disziplin zur Blüte führten. Dabei wurde insbesondere die Verzahnung der Besteuerung mit der betrieblichen Finanzierung herausgearbeitet; Mellwig trug hierzu u.a. mit seinem markanten Lehrbuch „Investition und Besteuerung“ bei.1
Theodor Siegel
De. Einnahmen-Überschussrechnung als Regelkonzept der steuerlichen Gewinnermittlung-Königsweg oder Holzweg?
Auszug
Die gegenwärtige Umwälzung in der handelsrechtlichen Rechnungslegung führt auch die steuerliche Gewinnermittlung an einen Scheideweg. Die seit jeher kontrovers diskutierte Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz1,2 steht offenbar zur Disposition. Diskutiert wird die Beibehaltung der Maßgeblichkeit ebenso wie deren völlige Aufgabe. Denkmodelle für die künftige steuerliche Gewinnermittlung sind
  • - die Maßgeblichkeit der nach International Financial Reporting Standards aufgestellten Bilanz (IFRS-Bilanz),
  • - die Maßgeblichkeit einer von Wahlrechten befreiten traditionellen Bilanz nach Handelsrecht (bereinigte HGB-Bilanz),
  • - eine eigenständige Steuerbilanz ohne (formale) Bindung an das Handelsrecht,
  • - eine — wie auch immer geartete — Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Michael Wehrheim, Rainer Heurung
De. Steuerbelastung, Steuerwirkung und Steuergestaltung im Lichte der internationalen Steuerplanung
Auszug
Deutschland befindet sich weltweit und speziell in Europa seit der Osterweiterung der Europäischen Union in einem Standortwettbewerb, der sich durch den wirtschaftlichen Aufstieg asiatischer Länder, allen voran Chinas und Indiens, noch weiter verschärfen wird. Für die Standortwahl und Investitionsentscheidung ist neben einer großen Zahl anderer Faktoren vor allem die Steuerbelastung entscheidend.1 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Situation kommt in seinem Jahresgutachten 2005/2006 zu dem Schluss, dass die tarifliche und effektive Steuerbelastung in Deutschland bei einem Vergleich innerhalb von zwölf EU-Staaten „eine Spitzenposition einnimmt“2. Um eine Produktions- und Tätigkeitsverlagerung ins Ausland zu verhindern, scheint eine Senkung der Unternehmenssteuern und damit einhergehend auch eine Absenkung der effektiven Steuerbelastung zwingend notwendig. Ob mit den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Eckpunkten zur Unternehmenssteuerreform dieses Ziel erreicht werden kann, wird in der Literatur stark angezweifelt.3 Dies soll hier jedoch nicht weiter erörtert werden. Vielmehr soll untersucht werden, welche fundamentalen Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung betriebswirtschaftlichen Handelns denkbar sind und von in Deutschland ansässigen Unternehmen auch genutzt werden können. Dazu soll in diesem Beitrag die Belastung von Unternehmen in Deutschland mit Ertragsteuern untersucht und mit anderen Ländern verglichen werden. Im Anschluss daran werden die Steuerwirkungen und gängige Maßnahmen zur Steuergestaltung durch Verrechnungspreise und internationale Steuergestaltungsmodelle exemplarisch untersucht.
Tobias Taetzner
De. Investitionsrechnung bei Geldentwertung und Ertragsbesteuerung — Einfluss auf das Kapitalwertkriterium zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionsvorhaben
Auszug
Die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen bildet aufgrund der im Regelfall betragsmäßig hohen Kapitalbindung über einen längeren Zeitraum und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen einen zentralen Aufgabenbereich betriebswirtschaftlicher Forschung und Praxis. Der Jubilar hat schon frühzeitig grundlegende Beiträge zum Einfluss der Besteuerung auf Investitionen geleistet1.
Michael Wehrheim, Haiko Krause
De. Wider das Steuerchaos: Transparenz, Konsequenz und Reduktion als Kriterien gerechter Besteuerung
Auszug
„In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes“, bemerkte Benjamin Franklin im Jahr 1789. Daran hat sich bis heute eigentlich nichts Grundlegendes geändert, wird einmal von dem Umstand abgesehen, dass die gegenwärtigen Steuersysteme wesentlich komplexer sind als das amerikanische vor mehr als 200 Jahren. Insbesondere das deutsche Steuersystem bildet hierbei keine Ausnahme, sondern das Gegenteil ist eher der Fall: Ein Indikator für die Komplexität des deutschen Steuerrechts ist z.B., dass ca. 60% der weltweit veröffentlichten Literatur zum Steuerrecht in Deutschland erscheint.
Peter Wesner
De. Steuerplanung im internationalen Konzern
Auszug
Untrennbar verbunden mit dem Namen des Jubilars ist seine Monographie „Investition und Besteuerung“, die er im Jahre 1985 veröffentlichte.1 Gegenstand des Werkes ist der Einfluss der Steuern auf Investitionsentscheidungen. Hierbei stellt Mellwig zunächst Investitionsmodelle unter Einschluss von Steuern vor, um im nächsten Schritt zu untersuchen, welchen Einfluss Steuern auf die Vorteilhaftigkeit von Investitionen haben. Letzteres ist verständlicherweise nicht nur von theoretischem Interesse, sondern auch von erheblicher praktischer Relevanz, so auch beispielsweise für die Steuerberatungspraxis, die sich mit Steuerplanung beschäftigt. Insgesamt ist festzuhalten, dass diese Monographie richtungsweisend war: Der Autor lieferte nicht nur erstmals eine geschlossene Darstellung des Steuereinflusses auf unternehmerische Investitionsentscheidungen, sondern bot auch ein praktikables Modell zur Beurteilung von Investitionsprojekten. Dadurch wies sich Mellwig als ein „Verbinder“ zwischen Theorie und Praxis aus,2 wie auch zahlreiche seiner übrigen Werke verdeutlichen.3 Zu Recht bezeichnete Rose das Buch seinerzeit als zu den wertvollsten Neuerscheinungen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre in den letzten zehn Jahren gehörend.4 Die Bedeutung des Werks geht daher deutlich über die von Mellwig gewählte Bezeichnung als „Lehrbuch“ hinaus.
Hans Zehnder
Backmatter
Metadaten
Titel
Steuerbelastung — Steuerwirkung — Steuergestaltung
herausgegeben von
Michael Wehrheim
Rainer Heurung
Copyright-Jahr
2007
Verlag
Deutscher Universitätsverlag
Electronic ISBN
978-3-8350-5408-0
Print ISBN
978-3-8350-0742-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5408-0