1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Steuerfragen
verfasst von : Dr. Horst Riebesell
Erschienen in: Unfallversicherung und AUB 88
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Wie bei anderen Versicherungszweigen muß auch bei der Unfallversicherung Versicherungsteuer abgeführt werden. Sie wird vom Versicherungsnehmer zusammen mit dem Beitrag an den Versicherer bezahlt, der sie der Finanzbehörde weiterleitet. Bei der Festsetzung der Höhe dieser Steuer wurde die Unfallversicherung insofern nicht richtig behandelt, als ihr der Steuersatz für die Sachversicherung in Höhe von 5% des Beitrags auferlegt wurde, obwohl sie eine Personenversicherung ist. In der Lebensversicherung gibt es diese Versicherungsteuer nicht.