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1988 | OriginalPaper | Buchkapitel

Steuerfragen

verfasst von : Dr. Horst Riebesell

Erschienen in: Unfallversicherung und AUB 88

Verlag: Gabler Verlag

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Wie bei anderen Versicherungszweigen muß auch bei der Unfallversicherung Versicherungsteuer abgeführt werden. Sie wird vom Versicherungsnehmer zusammen mit dem Beitrag an den Versicherer bezahlt, der sie der Finanzbehörde weiterleitet. Bei der Festsetzung der Höhe dieser Steuer wurde die Unfallversicherung insofern nicht richtig behandelt, als ihr der Steuersatz für die Sachversicherung in Höhe von 5% des Beitrags auferlegt wurde, obwohl sie eine Personenversicherung ist. In der Lebensversicherung gibt es diese Versicherungsteuer nicht.

Metadaten
Titel
Steuerfragen
verfasst von
Dr. Horst Riebesell
Copyright-Jahr
1988
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-12971-4_10