2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Steuergegenstand und Steuerpflicht
verfasst von : Andreas Dinkelbach
Erschienen in: Ertragsteuern
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Besteuerungsobjekt ist nach § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG jeder.stehendeGewerbebetrieb,soweit er im Inland betrieben wird.Stehender Gewerbebetrieb ist nach § 1 GewStDV jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb i. S. d. § 35a Abs. 2 GewStG ist. Ein „echter“ Reisegewerbebetrieb, d. h. ein Gewerbebetrieb, der grundsätzlich einer Reisegewerbekarte bedarf, ist in keiner Gemeinde fest angesiedelt, so dass insoweit der Anknüpfungspunkt an die Betriebsstätte fehlt.