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2010 | Buch

Steueroasen

Lohnende Wege in die Steuerehrlichkeit

verfasst von: Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll

Verlag: Gabler

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Über dieses Buch

Echte Steueroasen gibt es heute nicht mehr. Illegale Geldanlagen am Fiskus vorbei werden angesichts der zunehmenden internationalen Kooperation immer risikoreicher und sind daher kein taugliches Zukunftsmodell. Die probate Alternative heißt Legalisierung und Repatriierung illegaler Kapitalanlagen im Ausland. Das Buch hilft insbesondere Steuerberatern bei der praktischen Durchführung, informiert über die rechtlichen Risiken und bewahrt vor möglichen Stolperfallen. Auch für Banker und Privatanleger eine wertvolle Investition!

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einleitung
Zusammenfassung
Der Begriff „Steueroase“ ist allgegenwärtig. Die Medienpräsenz im Zusammenhang mit Liechtensteiner Stiftungen hat eine breite Diskussion zum Thema Steuerflucht ausgelöst. Auf nationaler Ebene setzte vor allem der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück einen starken politischen Akzent auf die Austrocknung von Steueroasen. Vorläufiger Schlusspunkt war das Inkrafttreten des sogenannten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes und der auf ihr basierenden Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung im Spätsommer 2009. Entwarnung kann vorerst nicht gegeben werden, eine Trendwende ist auch unter der neuen Bundesregierung nicht erkennbar. Die einschlägige Passage im Koalitionsvertrag lautet: „Den Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung werden wir weiter fortsetzen.“
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
2. Auslandsvermögen aus Sicht des deutschen Steuerrechts
Zusammenfassung
Eine häufige Frage von Anlegern dürfte in der heutigen Zeit lauten: Welche Steueroasen gibt es eigentlich noch? Es ist einen Versuch wert, unter Google den Text „Oh, wie schön ist Panama“ zu suchen. Erwartungsgemäß folgen zahlreiche Links zum Buch von Janosch über den kleinen Bären und seinen Freund, den kleinen Tiger. Ergänzt man den Suchbegriff aber durch das Wort „Steueroase“, ändert sich das Bild. Aus dem Kinderbuchtitel wird ein weltweit bekanntes Steuerparadies. Personen mit Wohnsitz in Panama müssen nur die in diesem Land erzielten Einkünfte versteuern (Höchstsatz 30 %). Somit kann eine Privatperson, die in Panama lebt, durch die Kapitalanlage im Ausland weitgehend steuerfrei leben. Ein Informationsaustausch mit der EU, insbesondere mit Deutschland, besteht aktuell nicht.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
3. Fiskalische Fesseln in Deutschland
Zusammenfassung
Bereits seit einigen Jahren verspüren Kapitalanleger immer stärker die Kontroll- und Informationspolitik des deutschen Fiskus. So wurde vom „Gläsernen Bankkunden“ gesprochen, ja sogar vom „Gläsernen Steuerbürger“. Nachstehende Erläuterungen sollen einen Eindruck über die Entwicklungen der letzten Zeit vermitteln, ob und wie sich der Fiskus verstärkt um die steuerlichen Angelegenheiten von Kapitalanlegern kümmert.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
4. Entdeckungsrisiken für unversteuerte Auslandsvermögen
Zusammenfassung
Unabhängig von (steuer-)moralischen und sonstigen Aspekten setzt eine rationale Entscheidung über Schwarzgeldanlagen, ihre Beibehaltung und ggf. Legalisierung eine Risikoanalyse und -bewertung voraus. Eine solche Risikobetrachtung ergibt häufig, dass Schwarzgeldanlagen ökonomisch wenig sinnvoll sind. Zumindest stellt sich nicht selten heraus, dass Anleger in geringerem Maße von unversteuerten Auslandsanlagen profitieren, als es zunächst scheinen mag.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
5. Argumente für die Legalisierung unversteuerter Auslandsanlagen
Zusammenfassung
Immer mehr Schwarzgeldanleger entscheiden sich angesichts stetig zunehmender Entdeckungsrisiken für die Legalisierung des Kapitals durch Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dies wird durch die drastisch gestiegene Nachfrage nach Selbstanzeigenberatung belegt. Steuerhinterziehung im Bereich der Kapitalerträge ist nach unserer Überzeugung ein mittelfristig aussterbendes Gewerbe.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
6. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung
Zusammenfassung
Wer über Kapitalvermögen im Ausland verfügt und die dort erzielten Erträge pflichtwidrig nicht in seiner Einkommensteuererklärung angibt, macht sich strafbar.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
7. Weitere strafrechtliche Risiken
Zusammenfassung
Häufig begeht der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit der Nichtversteuerung ausländischer Kapitalanlagen weitere (außersteuerliche) Straftaten. Dies ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: Werden außersteuerliche Straftaten im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens aufgedeckt, wirkt sich dies auf die Strafzumessung aus. Erwägt der Steuerpflichtige die Abgabe einer Selbstanzeige, sollte er an das Risiko denken, dass hierdurch außersteuerliche Straftaten aufgedeckt werden könnten. Die Selbstanzeige ist insoweit nicht strafbefreiend, denn sie wirkt nur für Steuerdelikte. Eine besondere Gefahr liegt darin, dass außersteuerliche Straftaten bei der Vorbereitung einer Selbstanzeige übersehen werden.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
8. Selbstanzeige
Zusammenfassung
In den vorangegangenen Kapiteln haben wir gesehen dass die Entdeckungsrisiken für unversteuerte Auslandsvermögen stetig steigen. Steuerstraftaten werden zunehmend hart sanktioniert. Zudem sprechen außerstrafrechtliche Gründe gegen die Beibehaltung von Schwarzgeldanlagen.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
9. Gibt es Alternativen zur Selbstanzeige?
Zusammenfassung
Die Abgabe einer Selbstanzeige ist wegen der Verpflichtung zur Steuernachzahlung sowie zur Leistung von Hinterziehungszinsen kostspielig. Einige Steuerpflichtige stellen daher die Frage nach Alternativen zur Selbstanzeige. Banken und sonstige Finanzdienstleister bieten derzeit verstärkt sogenannte „Repatriierungsmodelle“ an, die eine kostengünstige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ermöglichen sollen.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
10. Praxishinweise zur Abwicklung einer Selbstanzeige
Zusammenfassung
Erwägt der Steuerpflichtige die Legalisierung seines Auslandsvermögens durch Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige, stellt sich die Frage nach dem „Wie“. Hier existieren zahlreiche Stolperfallen für Steuerpflichtige und Berater. Fehler in diesem Bereich können gravierende Folgen haben. Die größten anzunehmende Pannen sind dabei die vollständige oder teilweise Unwirksamkeit der Selbstanzeige sowie die ungewollte Aufdeckung außersteuerlicher Straftaten durch Abgabe der Selbstanzeige.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
11. Erfolgreiche Kapitalanlage nach der Legalisierung
Zusammenfassung
Sämtliche aufgezeigten alternativen Lösungsstrategien zu einer Nacherklärung und Legalisierung von ausländischen Geldern bringen Herausforderungen mit sich. Ziel dieser alternativen Lösungsstrategien ist immer, die strafrechtliche Verjährung und die steuerrechtliche Verjährung in Gang zu setzen, in dem künftige Abgabenverkürzungen vermieden werden. Dazu besteht u. a. auch die Möglichkeit, die Kapitalerträge künftig der deutschen Abgeltungsteuer zu unterwerfen und somit der Endbesteuerung zuzuführen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Übertrag auf ein deutsches Depot erfolgt, damit die Abgeltungsteuer über eine deutsche Zahlstelle abgeführt werden kann. Eine Ausnahme bieten dagegen deutsche thesaurierende Investmentfonds, die die Abgeltungsteuer im Wesentlichen bereits auf die thesaurierten Erträge abführen. In diesen Fällen können die Anteile am Investmentfonds auf dem ausländischen Depot verbleiben.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
12. Schwarzgeld aus Sicht des Steuerberaters
Zusammenfassung
Steuerberatung ist eine potentiell gefahrgeneigte Tätigkeit. Das Steuerrecht ist für den Laien undurchsichtig und selbst für Profis nur schwer zu durchschauen. Beratungsfehler können zivilrechtliche Haftungsansprüche des Mandanten auslösen. Verletzt der Steuerberater seine beruflichen Pflichten, kann dies zudem straf- und berufsrechtliche Folgen haben.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
13. Schwarzgeld aus Sicht von Banken und Bankmitarbeitern
Zusammenfassung
Die Bemühungen auf nationaler und internationaler Ebene gegen internationale Steuerhinterziehung haben nicht nur Kapitalanleger in Unruhe versetzt. Auch Banker im Inland und Ausland sind von der Entwicklung betroffen. Banken in einigen Steueroasen haben dabei vor allem mit wirtschaftlichen Folgen zu kämpfen, weil ein bedeutender Teil der Schwarzgeldanleger das Vermögen aus diesen Staaten abzieht. Für Inlandsbanken stellt sich die Situation genau umgekehrt dar. Für sie bietet die derzeitige Legalisierungswelle wirtschaftliche Chancen, weil die Bereitschaft unter Anlegern zur „Repatriierung“ des Auslandsvermögens zunimmt.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
14. Ist Deutschland eine Steueroase?
Zusammenfassung
Abschließend sei die provokante Frage gestellt, ob Deutschland selbst nicht sogar als Steueroase in der Europäischen Union gelten könnte. Nicht zuletzt wird in Deutschland die Abgeltungsteuer von den Zahlstellen anonym einbehalten und abgeführt. Die Abgeltungsteuer selbst beträgt als Flatrate lediglich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, dies bei einem aktuellen Steuerhöchstsatz in Deutschland von 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die inländischen Zahlstellen sind verpflichtet, sich weitest möglich um das Verfahren des Abzugs zu kümmern, und entlasten den Kapitalanleger so von der eigentlichen Aufgabe der Steuererklärung.
Henrik Vogel, Ellen Ashauer-Moll
Backmatter
Metadaten
Titel
Steueroasen
verfasst von
Henrik Vogel
Ellen Ashauer-Moll
Copyright-Jahr
2010
Verlag
Gabler
Electronic ISBN
978-3-8349-8574-3
Print ISBN
978-3-8349-1720-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-8574-3