2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Steuerpolitik
verfasst von : Professor Dr. jur. Walter Frenz
Erschienen in: Handbuch Europarecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Die Vertragsgeber agierten bei der Ausgestaltung des Steuerrechts sehr verhalten. Wie im Ausspruch „the power to tax is the power to govern“ zum Ausdruck kommt, gehört die Steuerhoheit zu den fundamentalen Souveränitätsrechten der Mitgliedstaaten. Das BVerfG sieht die Einnahmen als wesentlichen Bereich demokratischer Gestaltung und damit typischerweise den Mitgliedstaaten zuzuordnende Aufgabe. Folglich haben die Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Besteuerung nur in begrenztem Umfang Hoheitsrechte an die Union abgegeben.