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14.12.2015 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Die Erbschaftsteuerreform lässt auf sich warten

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Die Diskussionen rund um die Erbschaftsteuerreform dauern an. Und noch ist nicht abzusehen: Was kommt nun eigentlich auf Unternehmen zu?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die Verschonungsregelung zur Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, reagierten viele Unternehmer zunächt verunsichert: Was kommt auf sie zu? Wie viel Erbschaftsteuer wird eine Unternehmensnachfolge künftig kosten?

Wolfgang Schäuble bemühte sich zwar bereits im Vorfeld der Entscheidung, die Sorgen zu zerstreuen: Über neue Gesetzespläne soll die Erbschaftsteuerentlastung bewahrt werden. Doch nach Veröffentlichung der Reformpläne, den vielen Diskussionen und Kritiken wird klar: Es ist nichts klar. Zwar muss der Gesetzgeber bis 30.06.2016 gesetzlich nachsteuern. Doch wie das genau aussehen wird, bleibt abzuwarten.

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Während die Länder Nachbesserungen fordern befürchten einige Experten, der Entwurf sei komplett untauglich. Kritiker bemängeln, der Entwurf zur Erbschaftsteuerreform sei verfassungswidrig. Eigentlich hatte man darauf gehofft, bereits vor dem Jahreswechsel ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und die Erbschaftsteuerreform damit auf den Weg zu bringen. Doch nun gehen die Verhandlungen und Diskussionen weiter. Und viele Betriebe blicken mit einem Fragezeichen in die Zukunft.

Keine Panikmache

Im Interview mit Springer für Professionals betonte Springer-Autor Andreas Wiesehahn, dass steuerliche Aspekte vielen Unternehmen bei der Nachfolgeplanung wichtig sind. Er stellte jedoch auch klar: „Ich empfehle aber jegliche Art der Panikmache zu vermeiden: Mir persönlich ist kein Fall bekannt, bei dem ein Unternehmen nach der Übergabe aufgrund der Erbschaftsteuerzahlung in Konkurs gegangen ist.“

Reform wird 2016 kommen

Sicher ist: In 2016 muss und wird die Entscheidung fallen, wie die steuerliche Regelung aussehen wird. Zumindest wenn die Vorgabe des Bundeverfassungsgericht erfüllt werden soll. Und dann können Betriebe auch steuerliche Aspekte in ihre Nachfolgeplanung wieder mit etwas mehr Sicherheit einfließen lassen. Denn wie schon feststellen: "Das Erbschaftsteuerrecht ist reparabel".

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Quelle:
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