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20.09.2013 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Grunderwerbsteuer: Aktuelle Steuersätze

verfasst von: Sylvia Meier

1 Min. Lesedauer

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Der einheitliche Steuersatz von 3,5 Prozent ist im Grunderwerbsteuergesetz verankert. Da jedoch die Länder seit dem 1. September 2006 den Steuersatz selbst festlegen dürfen, gelten in vielen Bundesländern auch höhere Steuersätze. Ab 2014 wird der Grunderwerbsteuersatz in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erhöht.

Springer-Autor Ulrich Schreiber widmet in seinem Buch "Besteuerung der Unternehmen" ein Kapitel der Grunderwerbsteuer. Dabei weist er darauf hin, dass die Länder nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 Grundgesetz (GG) die Befugnis haben, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer zu bestimmen. Zwar betrage der Satz der Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 v. H., aber auch höhere Steuersätze seien zu finden (§ 11 Abs. 2 GrEStG).

Von der Möglichkeit, höhere Steuersätze festzulegen, machen viele Bundesländer Gebrauch. Ab 2014 werden diese Steuersätze zum Teil erhöht. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick. welche Grunderwerbsteuersätze aktuell gelten.

Bundesland

Aktueller Grunderwerbsteuersatz

Erhöhung geplant?

Baden-Württemberg

5 %

Nein

Bayern

3,5 %

Nein

Berlin

5 %

Ja, auf 6 % zum 01.01.2014

Brandenburg

5 %

Nein

Bremen

4,5 %

Ja, auf 5 % zum 01.01.2014

Hamburg

4,5 %

Nein

Hessen

5 %

Nein

Mecklenburg-Vorpommern

5 %

Nein

Niedersachsen

4,5 %

Ja, auf 5 % zum 01.01.2014

Nordrhein-Westfalen

5 %

Nein

Rheinland-Pfalz

5 %

Nein

Saarland

5,5 %

Nein

Sachsen

3,5 %

Nein

Sachsen-Anhalt

5 %

Nein

Schleswig-Holstein

5 %

Ja, auf 6,5 % zum 01.01.2014

Thüringen

5 %

Nein

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Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

Grunderwerbsteuer Grunderwerbsteuer

Quelle:
Besteuerung der Unternehmen