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26.11.2013 | Steuerrecht | Interview | Online-Artikel

Registrierungspflicht deutscher Unternehmen in Russland

verfasst von: Sylvia Meier

2:30 Min. Lesedauer

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Springer-Autorin Daria Pfeiler erläutert im Interview, was es mit der sog. Registrierungspflicht in Russland auf sich hat und weist dabei auf Erleichterungen im Zusammenhang mit der Olympiade 2014 hin.

Frau Pfeiler, immer wieder erwägen Unternehmen, eine Betriebsstätte in Russland zu gründen und auf diese Weise neue Märkte zu erschließen. Die Olympiade 2014 hat die Aufmerksamkeit vieler Investoren geweckt. Doch wenig ist bekannt über die örtlichen Bedingungen. Ein wichtiger Aspekt ist die Registrierungspflicht. Wie müssen Unternehmen hier vorgehen?

Die Registrierungspflicht eines deutschen Unternehmens in Russland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Primär setzt sie das Vorliegen einer sog. steuerlichen „Betriebsstätte“ voraus. Der Begriff der „Betriebsstätte“ ähnelt sich grundsätzlich dem internationalen Verständnis. Es gibt jedoch viele lokale Besonderheiten. Noch vor der Realisierung des Russland-Vorhabens müssen die bevorstehenden Aktivitäten durch einen Fachmann auf das Vorliegen einer Betriebsstätte überprüft werden. Sollte es zu einer Betriebsstätte kommen, sind die lokalen Registrierungsvorschriften zu beachten. Im Vergleich zu den deutschen Regeln gibt es in Russland eine Pflicht, sich bereits spätestens nach dreißig Kalendertagen ab der Tätigkeitsaufnahme steuerlich anzumelden.

Die Registrierung ist in der Praxis problemlos. Jedoch müssen einige Unterlagen durch das deutsche Mutterhaus vorbereitet werden, was einige Unternehmen als mühsam empfinden.

Gibt es für Investoren, die nur aufgrund der Olympiade 2014 in Russland tätig sein wollen, Erleichterungen hinsichtlich der Registrierung?

Die Erleichterungen hinsichtlich der steuerlichen Registrierung sind für internationale Marketing- und Werbepartner des Internationalen Olympischen Komitees vorgesehen, die an den XXII Olympischen Winterspielen  und XI Paralympischen Winterspielen in Sotschi im Jahr 2014 teilnehmen. Deren steuerliche Registrierung erfolgt lediglich aufgrund eines Benachrichtigungsschreibens an die zuständige Steuerbehörde vor Ort. Diese Organisationen müssen nicht zahlreiche Unterlagen vorlegen, die sonst bei einer steuerlichen Registrierung erforderlich sind. Die gleiche Erleichterung betrifft offizielle Sendepartner des Internationalen Olympischen Komitees, die die Spiele übertragen werden. Einige Erleichterungen gibt es auch für die Veranstalter der Spiele wie das Internationale Olympische Komitee etc. Für sonstige Unternehmen gelten allgemeine Bestimmungen über die Registrierung.

Welche steuerlichen Pflichten kommen nach der Registrierung auf die Unternehmen zu?

Zu den wichtigsten steuerlichen Pflichten gehören die Pflicht, Bücher und steuerliche Aufzeichnungen zu führen und die Pflicht zur steuerlichen Berichterstattung. Die Pflicht zur steuerlichen Berichterstattung bedeutet in erster Linie die Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärungen, die ab dem Zeitpunkt der steuerlichen Registrierung entsteht. Es sollte somit aus Unternehmersicht eine Lösung gefunden werden, ob die Buchführung und die Berichtserstattung durch einen internen Buchhalter erfolgt oder eine externe Firma damit zu beauftragen ist. Zu beachten ist, dass die Buchführung grundsätzlich immer nach den lokalen russischen Standards erfolgt.

Selbstverständlich gelten noch die Pflicht zur Steuerzahlung, Mitwirkungspflicht etc.

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