2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Steuerschuldnerschaft / Unternehmensvermögen
Erschienen in: Umsatzsteuer intensiv
Verlag: Gabler
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung vorliegt, gilt Folgendes:
Reparatur- und Wartungsleistungen
an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken fallen
nur dann
unter die Regelung des Übergangs der Steuerschuldnerschaf auf den Leistungsempfänger, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz die
Bagatellgrenze von 500 €
überschreitet. Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Wartungsleistungen, die einen Nettowert von 500 € übersteigen,
nur dann
als Bauleistungen zu behandeln, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und dadurch eine Auswirkung auf die Substanz des Bauwerkes gegeben ist.