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2024 | Buch

Steuerstrafrecht

verfasst von: Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

Buchreihe : Springer-Lehrbuch

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Über dieses Buch

Dieses Buch enthält – insbesondere für Studierende, aber auch Berufseinsteiger – eine Einführung in das Steuerstrafrecht sowohl in materieller als auch verfahrensrechtlicher Hinsicht. Die Autoren aus Wissenschaft und Praxis verbinden ihre Erfahrungen zu einem mit zahlreichen Beispielsfällen (vornehmlich aus der aktuellen Rechtsprechung) versehenen Lehrwerk, welches sich zum Ziel setzt, eine auf den ersten Blick nicht leicht zugängliche Materie einprägsam darzustellen.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Einführung
Zusammenfassung
Unter (materielle) Steuerstrafnormen fallen zumindest diejenigen Gesetze, die ein Zuwiderhandeln gegen Steuergesetze strafrechtlich sanktionieren. Geregelt sind diese materiellen Vorschriften des Steuerstrafrechts im Ersten Abschnitt des Achten Teils der Abgabenordnung (AO). Die Steuerstraftaten der §§ 369 ff. AO werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Daneben regelt der zweite Abschnitt die Steuerordnungswidrigkeiten; die mit Bußgeldern sanktioniert werden (§§ 377 ff. AO).
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Steuerhinterziehung, § 370 AO
Zusammenfassung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, § 371 AO
Zusammenfassung
(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft. Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Sonstiges Steuerstrafrecht
Zusammenfassung
Der Bannbruch gem. § 372 AO stellt Zuwiderhandlungen gegen Ein-, Aus- oder Durchfuhrverbote (Verbringungsverbote) unter Strafe.
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Steuerordnungswidrigkeitenrecht
Zusammenfassung
§ 377 I AO enthält eine Legaldefinition der Steuerordnungswidrigkeit. Gem. § 377 II AO, parallel zu § 369 II AO formuliert, findet der Erste Teil des OWiG Anwendung, sofern die folgenden Vorschriften nichts Abweichendes bestimmen.
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Verjährungsvorschriften
Zusammenfassung
(1) In den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre; § 78b Absatz 4 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Steuerstrafverfahren, §§ 385 ff. AO
Zusammenfassung
(1) Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit die folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz.
Dennis Bock, Friedrich Sebastian Fülscher
Metadaten
Titel
Steuerstrafrecht
verfasst von
Dennis Bock
Friedrich Sebastian Fülscher
Copyright-Jahr
2024
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-662-68569-3
Print ISBN
978-3-662-68568-6
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-68569-3