2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Streik und Aussperrung
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Für den Begriff des Arbeitskampfes findet sich keine gesetzliche Definition. Nach ganz herrschender Auffassung liegt aber ein Arbeitskampf vor, wenn seitens der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber zur Erreichung eines bestimmten Zieles kollektive Maßnahmen ergriffen werden, welche in die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingreifen. Für den Begriff „Arbeitskampf“ ist es unerheblich, ob der Kampf oder die Kampfmaßnahmen widerrechtlich oder rechtmäßig sind.